Einkommensteuern

Hallo Andi,
ich habe folgende Frage:

Ich bin selbständig und vorsteuerabzugsberechtigt. Ltztes Jahr habe ich mein Auto (Betriebsvermögen) zu Totalschaden gefahren. Von der Versicherung erhielt ich 6.000 Euro (Beträge hier gerundet). Ein „neuer“ 2 Jahre alter Wagen hat 15.000 Euro netto gekostet.

Jetzt habe ich folgende Fragen:
a) Wie geht der Betrag von 6.000 Euro in die Einkommensteuererklärung ein (wenn überhaupt)?

b) Welchen Betrag schreibe ich ab (15.000 Euro oder 15.000 - 6.000 = 9.000 Euro)?

c) Beginne ich mit meiner Abschreibung von vorne oder kann ich die Abschreibung vom Tag der Erstzulassung (ca. 2 Jahre vor Kauf) vortsetzen (insgesamt 6 Jahre, für mich also noch 4 Jahre)?

Vielen Dank für Hilfe,
HeinzRatlos