Hallo,
angenommen ein Ehepartner hätte vor Schließung der Ehe im Jahr 2007 noch Unterhaltszahlungen von seinen Eltern bezogen. Wie und wo müsste dieser Unterhalt auf der gemeinsamen Einkommenssteuererklärung für 2007 angegeben werden? Und wie wird der Unterhalt versteuert?
Vielen Dank,
Klaus!