Einkünfte aus Unterhatsanspruch versteuern?

Hallo,

angenommen ein Ehepartner hätte vor Schließung der Ehe im Jahr 2007 noch Unterhaltszahlungen von seinen Eltern bezogen. Wie und wo müsste dieser Unterhalt auf der gemeinsamen Einkommenssteuererklärung für 2007 angegeben werden? Und wie wird der Unterhalt versteuert?

Vielen Dank,
Klaus!

Hi !

Von den Eltern bezogener Unterhalt ist einkommensteuerfrei.

Er muss daher in der Einkommensteuer-Erklärung nicht angegeben werden.

BARUL76

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