Liebe ExpertInnen,
die Frage steht schon oben.
Gemeint sind die Einkünfte desjenigen, der die Verhinderungspflege durchführt.
Hintergrund:
Pflegebedürftige, die zuhause gepflegt werden, können bei ihrer Pflegeversicherung Leistungen im Rahmen der Verhinderungspflege beantragen, wenn ihre Pflegeperson verhindert ist und stattdessen eine Ersatzkraft engagiert wird.
Im fiktiven Fall betreut Person X in ihrer Freizeit stundenweise einen Pflegebedürftigen (keine medizinische Pflege, nur spazierengehen bzw. anwesend sein) und wird im Stundenlohn von der Ehefrau des Patienten bezahlt.
Person X quittiert den Gelderhalt auf dem AOK-Formular, mit dem die Ehefrau die Erstattung der Vergütung beantragt. Dort muß auch Name und Anschrift von Person X angegeben werden.
Den § 3 Nr. 26 EStG hat Person X schon zweimal durchgelesen und weiß trotzdem nicht, ob die Einkünfte wie oben beschrieben nun steuerpflichtig oder steuerbefreit sind. (…)
Falls steuerpflichtig: wo trägt Person X das in ihrer ESt-Erklärung ein? Kann sie Fahrtkosten geltend machen? 30 Cent pro gefahrenen Kilometer?
Falls steuerbefreit: muß Person X das dann dennoch in der ESt-Erklärung angeben und wenn ja: wo?
Person X ist ansonsten Arbeitnehmer in einem ganz anderen Beruf.
Danke im voraus für hilfreiche Antworten.
Gruß (…)