Einkünfte im Ausland, Steuerformular

Hallo,

folgende hypothetische Situation: Ein Ehepaar wohnt seit 2009 im Österreich. Beide arbeiten in Ö., haben aber (außer Einkünften aus Vermietung und Verpachtung) kein Einkommen in D. Was muss/kann in der Steuererklärung 2010 angeben werden?

Die Anlage AUS ist unklar…
Zeile 5: Einkunftsquelle ist soweit noch klar (das Gehalt von dem Arbeitgeber),
Zeile 7: Einkünfte sind dann wohl die Netto-Einahmen (was auf dem Konto landet).
=> müssen die in Ö gezahlten Steuern nun in Zeile 9 (Abgezogene ausl. Steuern) oder in Zeile 10 (anzurechnende ausl. Steuern) angegeben werden?

Das Elster Formular produziert folgende Fehlermeldungen:

„AHW Abbruch-Hinweise
Sie haben Angaben zu Einkünften der Ehefrau gemacht, werden aber getrennt veranlagt oder Sie haben bei der Ehefrau eine ausländische Postleitzahl angegeben."

=> Das Ehepaar wird nicht getrennt veranlagt – aber die gemeinsame Postleitzahl ist in Ö. WAS IST DAS PROBLEM???

zweite Fehlermeldung:
"EHW Elster-Hinweise
Die in der Anlage AUS enthaltenen steuerpflichtigen ausländischen Einkünfte müssen auch in der Anlage G/S SO, L, N, V und/oder den entsprechenden Feldern der Anlage KAP enthalten sein.“

=> In der Anlage V gibt es kein entsprechendes Feld…

Kann mir jmd. helfen???
Vielen Dank im voraus!!
Ralf

Hallo Ralf,

Zu Ihrer ersten Fehlermeldung, prüfen Sie bitte, ob Sie im Mantelbogen, wo Sie die allgemeine Angaben zu den steuerpflichtigen Personen eingegeben haben, ob bei Ihnen ein Hacken bei „Zusammenveranlagung“ steht oder bei „getrennte Veranlagung“.

Zu der zweiten Meldung - es könnte sein, dass die Angaben in der Anlage AUS mit den Angaben in der Anlage N korrespondieren sollen, wenn die erziehlten Einkünfte in Ö aus „nicht selständiger Tätigkeit“ sind oder mit der Anlage S - wenn sie Einkünfte aus „selbständiger Tätigekit“ sind.

Das is nur eine Vermutung. Ich hoffe, Sie können noch andere Meinungen holen.

Viel Erfolg und noch einen schönen Sonntag.

Hallo,
da die Eheleute ihren Wohnsitz in Ö haben, sind sie in D nur mit ihren inländischen V+V-Einkünften beschränkt steuerpflichtig. Das ist m.W. kein Fall für eine Elster-Steuererklärung.

Hallo,
bin leider nicht so fit im Einkommensteuerrecht. Würde an Deiner Stelle beim österr. und deutschen Finanzamt nachfragen.

Hallo,

haben Sie noch einen Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt in Deutschland? Wenn nicht, dann lesen Sie bitte den § 1 des Einkommensteuergesetztes. Sie sind in D beschränkt Steuerpflichtig. Zu beachten wäre das DBA mit Österreich. Ich empfehle einen Steuerberater zu kontaktieren

Kann hier leider nicht helfen, bitte Steuerberater hinzuziehen.

Hallo,

m.e. sind die Eheleute mit ihrem Welteinkommen in Österreich steuerpflichtig, sollten die Eheleute also ihren dauerhaften Wohnsitz in Ö. haben, sind die Vermietungen in Deutschland nicht steuerbar.

MfG

Hi,

in Deutschland unterliegen die Einkünfte aus V+V der beschränkten EStPflicht - es ist eine entspr. StErkl. abzugeben.

Hallo Ralf,

leider kenne ich mich in deinem geschilderten Thema nicht wirklich aus… daher kann ich dir da nicht weiter helfen… Sorry.

MfG
Argon