Einnahmen-Überschußrechnung

Hallo, wie schaut es mit der EÜR aus?
habe da verschiedene dinge gelesen. entweder reicht man bei finanzamt eine in excel erstellte liste ein oder einen vordruck vom FA? wie ist es nun richtig? kann man die EÜR so abgeben oder nur in verbindung mit der einkommensteuererklärung? diese hab ich die jahre privat gemacht und erst später abgegeben. geht das jetzt auch als kleingründer?? kann man das in verbindung mit der priv. einkommensteuererklärung abgeben??
danke für die hilfe und noch ein schönes neues jahr!!

vordruck vom FA? wie ist es nun richtig?

Anlage EÜR und Anlage GSE

oder nur in verbindung mit der einkommensteuererklärung?

Natürlich.

kleingründer?? kann man das in verbindung mit der priv. einkommensteuererklärung abgeben??

Ja.

Hallo, wie schaut es mit der EÜR aus?

wie ist es nun richtig?

kann man das in verbindung mit der priv.
einkommensteuererklärung abgeben??

Zur Einkommensteuererklärung kommt die Anlage GSE, wenn man eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit ausübt.

Gewinn oder Verlust wird in der Anlage EÜR zusammengerechnet.
Wenn der Umsatz unter der Grenze von 17.500 € liegt, wird es nicht beanstandet, wenn zur Anlage GSE nur eine formlose Einnahmen-Überschuss-Rechnung (Excel-Liste) gelegt wird. Die ‚Anlage EÜR‘ ist dann nicht unbedingt nötig.

Ausführlich: http://www.klicktipps.de/gewerbe2.php

Anlage GSE und ggf. EÜR kommen zur Einkommensteuererklärung.

einkommensteuererklärung? diese hab ich die jahre privat
gemacht und erst später abgegeben. geht das jetzt auch als
kleingründer??

Jeder darf auch ohne Steuerberater die Steuer erklären.

kleingründer

?
Meinst Du Kleingewerbe?

Gruß JoKu

Danke für die antworten, hab die letzten tage noch vile nachgelesen und werd jetzt mal alles zusammen schreiben damit der gewinn kleiner wird :smile:

ist man als kleingründer/kleingewerbe bis zu einem bestimmten gewinn bei allem befreit??