Liebe/-r Experte/-in,
ganz einfache Frage: Wird Elterngeld besteuert? Elterngeld ist doch eine Lohnersatzleistung wie beispielsweise ALG und das wird doch auch nicht besteuert.
Hintergrund: Ehefrau verdient etwas über EUR 3.300,- brutto, der Ehemann lediglich EUR 2.000,-. Vor dem Kind hat sie Steuerklasse III und er V. Somit bleiben ihr nach Steuern rund EUR 2.400,- und ihm rund EUR 1.000,-.
Wenn das Kind nun da ist, möchte die Ehefrau zu Hause bleiben und bekommt folglich 12 Monate Elterngeld (67% des bisherigen Lohns), welches sich dann auf in etwa EUR 1500,- monatlich belaufen wird. Somit „verdient“ sie nun in etwa gleich viel wie der Ehemann - zumindest annähernd gleich viel/eher als vorher.
Folglich würde man doch nun eher auf die Steuerklassenkombi IV/IV gehen (sofern das Elterngeld versteuert wird/werden muss - was m. E. wahrscheinlich sein wird). Muss die Ehefrau überhaupt für die Elternzeit eine Steuerklasse wählen? Oder macht es für den Ehemann Sinn von V auf III zu wechseln??
Also nochmals gefragt: Muss die Ehefrau das Elterngeld versteuern? Und: Wäre es dann nicht sinnvoller auf IV/IV zu gehen?
Vielen Dank im Voraus.
FRANK