Elterngeld + rückwirkende Änderung der Steu.klasse

Hallo,

eine Frage zur Berechnung des Elterngeldes.
Wenn jemand Nov. 2009 geheiratet hat und damit seine Steuerklasse von I auf III für 2009 geändert hat und die Einkommensdifferenz auch vom Finanzamt erstattet bekommen hat, welcher Betrag sollte dann in die Elterngeldberechnung einfliessen?
D.h. sollten für die Monate vor November vom Versorgungsamt das Gehalt so berechnet werden als wäre er in Klasse III gewesen oder soll es so berechnet werden, wie es tatsächlich war?
Die Differenz ist ja nicht ohne.

Grüße

Das ist genau wie bei allen anderen mit der Rückerstattung über die Einkommenssteuererklärung.

Die interessiert nicht. Es wird nur die tatsächliche Abrechnung und das zuerst erhaltene Geld gezählt!

Soweit ich weiß, gilt die Steuerklasse zum Zeitpunkt der Gehaltszahlung. Also wohl Pech gehabt, was die Monate vor der Hochzeit angeht.

Gruß,
Chillie

Hallo,
ein Wechsel der Lonsteuerkarte während des Jahres ist nach neuerer Rechtsprechung rechtmäßig. Für die Berechnung des Eltergeldes zählt das tatsächliche Nettogehalt, also dass, was der Arbeitgeber auf dem Lohnzettel angegeben hat.

Wann wird das Kind geboren? z.B. Mitte Januar 2010 - dann zählen die (ganzen) 12 Monate vor Beginn der Mutterschutzfrist, also 12/2008-11/2009 (ab 12/2009 Mutterschaftsgeld), nur für 11/2009 zählt in diesem Fall Lohn aus der Steuerklasse 3.
Herzliche Grüße
Simone