Hallo,
eine Frage zur Berechnung des Elterngeldes.
Wenn jemand Nov. 2009 geheiratet hat und damit seine Steuerklasse von I auf III für 2009 geändert hat und die Einkommensdifferenz auch vom Finanzamt erstattet bekommen hat, welcher Betrag sollte dann in die Elterngeldberechnung einfliessen?
D.h. sollten für die Monate vor November vom Versorgungsamt das Gehalt so berechnet werden als wäre er in Klasse III gewesen oder soll es so berechnet werden, wie es tatsächlich war?
Die Differenz ist ja nicht ohne.
Grüße