Bei Beendigung einer freiberuflichen Tätigkeit kommen einige interessante Fragen auf:
- Arbeitszimmer:
Ein Freier Journalist im eigenen Einfamilienhaus benutzt zehn Jahre lang ein hausinternes Arbeitszimmer. Betriebsausgaben fallen an für den Arbeitszimmer-Anteil an den Instandhaltungkosten des Hauses sowie anteilige Abschreibung. Dann, Jahresmitte 2007, endet die freiberufliche Tätigkeit.
Folgende Fragen ergeben sich daraus:
a) Muss das Ende der freiberuflichen Tätigkeit gegenüber dem Finanzamt erklärt werden?
b) Wie ist es mit dem Arbeitszimmer? Ich nehme an, die jährlichen Kosten für selbiges können noch bis zum Tag der Beendigung der freiberuflichen Tätigkeit angesetzt werden (Jahresmitte). Richtig? Wie geht es dann weiter?
c) Existiert die Gefahr eines „Entnahmegewinns“? Muss der Ex-Freiberufler gegenüber dem Finanzamt etwas erklären oder reicht es, einfach keine Kosten für ein Arbeitszimmer mehr anzusetzen? Das Arbeitszimmer wurde nie (bewußt) in ein „Betriebsvermögen“ aufgenommen (aber vielleicht geschicht das ja unwillkürlich im Rahmen der Abschreibung).
d) Angeschaffte PCs: Die Abschreibung läuft über mehrere Jahre, kann der Rest bei Aufgabe der freiberuflichen Tätigkeit dennoch weiter abgeschrieben werden (nachträgliche Abschreibung - negative EÜR ohne Einnahmen, aber mit Abschreibung in den Folgejahren)?
Für Hinweise herzlichen Dank!