Ende Freiberufliche Tätigkeit / Arbeitszimmer etc

Bei Beendigung einer freiberuflichen Tätigkeit kommen einige interessante Fragen auf:

  • Arbeitszimmer:

Ein Freier Journalist im eigenen Einfamilienhaus benutzt zehn Jahre lang ein hausinternes Arbeitszimmer. Betriebsausgaben fallen an für den Arbeitszimmer-Anteil an den Instandhaltungkosten des Hauses sowie anteilige Abschreibung. Dann, Jahresmitte 2007, endet die freiberufliche Tätigkeit.

Folgende Fragen ergeben sich daraus:

a) Muss das Ende der freiberuflichen Tätigkeit gegenüber dem Finanzamt erklärt werden?
b) Wie ist es mit dem Arbeitszimmer? Ich nehme an, die jährlichen Kosten für selbiges können noch bis zum Tag der Beendigung der freiberuflichen Tätigkeit angesetzt werden (Jahresmitte). Richtig? Wie geht es dann weiter?
c) Existiert die Gefahr eines „Entnahmegewinns“? Muss der Ex-Freiberufler gegenüber dem Finanzamt etwas erklären oder reicht es, einfach keine Kosten für ein Arbeitszimmer mehr anzusetzen? Das Arbeitszimmer wurde nie (bewußt) in ein „Betriebsvermögen“ aufgenommen (aber vielleicht geschicht das ja unwillkürlich im Rahmen der Abschreibung).
d) Angeschaffte PCs: Die Abschreibung läuft über mehrere Jahre, kann der Rest bei Aufgabe der freiberuflichen Tätigkeit dennoch weiter abgeschrieben werden (nachträgliche Abschreibung - negative EÜR ohne Einnahmen, aber mit Abschreibung in den Folgejahren)?

Für Hinweise herzlichen Dank!

a) Muss das Ende der freiberuflichen Tätigkeit gegenüber dem
Finanzamt erklärt werden?

Ja, weil das Finanzamt hier keine Gewerbeabmeldung erhält, muss die Tätigkeit selbst beim Finanzamt als beendet angezeigt werden.

b) Wie ist es mit dem Arbeitszimmer? Ich nehme an, die
jährlichen Kosten für selbiges können noch bis zum Tag der
Beendigung der freiberuflichen Tätigkeit angesetzt werden
(Jahresmitte). Richtig?

Richtig. Das besagt auch der folgende BMF-Erlass
[http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_302/DE/BMF_…](http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_302/DE/BMF Startseite/Aktuelles/BMF Schreiben/Veroffentlichungen zu Steuerarten/einkommensteuer/187,templateId=raw,property=publicationFile.pdf)

Wie geht es dann weiter?

c) Existiert die Gefahr eines „Entnahmegewinns“? Muss der
Ex-Freiberufler gegenüber dem Finanzamt etwas erklären oder
reicht es, einfach keine Kosten für ein Arbeitszimmer mehr
anzusetzen? Das Arbeitszimmer wurde nie (bewußt) in ein
„Betriebsvermögen“ aufgenommen

Kommt drauf an, wie hoch der Anteil des Arbeitszimmer ist. Hier finden Sie auch über google zahlreiche Beiträge.

d) Angeschaffte PCs: Die Abschreibung läuft über mehrere
Jahre, kann der Rest bei Aufgabe der freiberuflichen Tätigkeit
dennoch weiter abgeschrieben werden (nachträgliche
Abschreibung - negative EÜR ohne Einnahmen, aber mit
Abschreibung in den Folgejahren)?

Nein, es ist eine Aufgabebilanz zu erstellen, auch wenn der Gewinn bisher nach EÜR ermittelt wurde.

Die freiberufliche Tätigkeit als Journalist erfordert keine Gewerbeanmeldung. Ist dennoch eine Aufgabebilanz notwendig?

Wie sieht es aus, wenn das Arbeitszimmer ca. 13% der gesamten Haus-Fläche ausgemacht hat?