Ich bin schon eine Weile im Internet auf der Suche nach einer passenden Antwort auf eine spezielle Frage im Fall der Erstattungspauschale.
Folgender Fall:
Aufgrund von Montagearbeiten fährt ein Arbeitnehmer mit einem vom Arbeitgeber, von einem Autovermieter gemietetem Auto, am 1. Tag ca 700 KM in seine Unterkunft.
Am zweiten Tag beginnt er morgens seine Arbeit und fährt von seiner Unterkunft 20 KM auf Arbeit, Nachmittags fährt er wieder zurück.
Am 3. 4. 5. 6. 7. das selbe Spiel.
Am 8. Tag fährt der Arbeitnehmer 700 KM zurück nach Hause.
Den 9. und 10. bleibt der Arbeitnehmer zu Hause und nutzt das Fahrzeug nicht privat, da vom Arbeitgeber untersagt, um dann am 11. Tag wieder ewig seine Bahnen auf der Autobahn zu ziehen.
Der Sprit wird vom Arbeitgeber übernommen. Dem Arbeitnehmer enstehen somit keine Reisekosten.
Meine Frage hierzu wäre:
Kann man hier die Entfernungspauschale von 30 Cent pro Kilometer anwenden?
Wenn ja auf welche Fahrten, nur die einfache Strecke, oder Hin- und Rückweg?
Besteht eventuell vom Finanzamt ein Anspruch wegen Privatnutzung? Weil ja meiner Meinung nach nur ein Weg absetzbar ist? Wenn ja, wie gestaltet sich die Rechnung?
Ich möchte nochmal betonen das das Fahrzeug gemietet ist…
Gibt es eine Obergrenze bei eventueller Erstattung?
Ich würde mich freuen wenn ihr mir weiterhelfen könntet, solch ein Fall scheint ziemlich selten zu sein und ich habe beim eifrigen durchstöbern des Netzes nüx gefunden.
Vielen Dank für Ihr Antworten.