Erbschaftssteuer

Guten Morgen!

Folgender Fall: Jemand erbt ein Haus samt Grundstück und möchte dies verkaufen. Der Verkauf zieht sich sehr in die Länge und zwischenzeitlich setzt das Finanzamt die zu zahlende Erbschaftssteuer fest, welche auch bezahlt wird.

Nun wird das Haus nach einem Jahr endlich verkauft. Der erzielte Kaufpreis ist jedoch viel niedriger, als die Bemessungsgrundlage der Erbschaftssteuer. Gibt es überhaupt eine Möglichkeit, dies geltend zu machen und die zuviel bezahlte Steuer quasi zurückzufordern?

Viele Grüße und danke!

Florian