Ich habe einmal von folgenden Fall gehört:
Der Vater übergibt seinem Kind kurz vor seinem Tod 350.000,-- Euro in bar. Er hat dieses Geld bar gehortet, da er keiner Bank oder sonstigen Geldanlagen traute. Das Geld ist einfach übergeben worden.
Fällt hier Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer an?
Mit welchen Schwierigkeiten ist zu rechnen, wennn das Kind nun so nach und nach dieses Geld auf Bankkonten einzahlt?
-Geldwäschegesetz u.ä.
Vielen Dank für Meinungsäußerungen zu diesem theoretischen Fall.