Erbschaftssteuer

Ich habe einmal von folgenden Fall gehört:

Der Vater übergibt seinem Kind kurz vor seinem Tod 350.000,-- Euro in bar. Er hat dieses Geld bar gehortet, da er keiner Bank oder sonstigen Geldanlagen traute. Das Geld ist einfach übergeben worden.
Fällt hier Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer an?
Mit welchen Schwierigkeiten ist zu rechnen, wennn das Kind nun so nach und nach dieses Geld auf Bankkonten einzahlt?
-Geldwäschegesetz u.ä.

Vielen Dank für Meinungsäußerungen zu diesem theoretischen Fall.

Ich habe einmal von folgenden Fall gehört:

Der Vater übergibt seinem Kind kurz vor seinem Tod 350.000,–
Euro in bar. Er hat dieses Geld bar gehortet, da er keiner
Bank oder sonstigen Geldanlagen traute. Das Geld ist einfach
übergeben worden.
Fällt hier Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer an?

Kommt drauf an, ob das Kind schon mal was bekommen hat, und wann der Vater das Geld übergibt-2008 oder 2009

Mit welchen Schwierigkeiten ist zu rechnen, wennn das Kind nun
so nach und nach dieses Geld auf Bankkonten einzahlt?

Das FA wird irgendwann fragen, wo das Geld herkommt.

2008 erfolgte die theoretische Übergabe.
Das Geld wurde über Jahrzehnte gespart.- immeer in bar-

2008 erfolgte die theoretische Übergabe.
Das Geld wurde über Jahrzehnte gespart.- immeer in bar-

Hi, da ist dann keine Erbschafts- sondern Schenkungssteuer fällig, die aber bei einem Freibetrag für das Kind von 400.000€ in 2008 hinfällig ist.
MfG ramses90

Servus,

kennst Du ein SchenkStG in D?

grübelt

MM

Also in meinem Gesetz steht für Kinder ein Freibetrag von 205.000 € in 2008…

Hallo,
bei mir auch…
Da der virtuelle Vater ja inzwischen verstorben ist (ob in 2008 oder 2009 ist unklar), fällt ja wieder Erbschaftssteuer an, falls im Todesfall noch etwas vererbt wurde.
Wenn der Vater nun in 2009 verstorben ist, werden ja trotzdem die Schenkungen der letzten 10 Jahre berücksichtigt. Welcher Freibetrag kommt dann zu tragen?

Cu Rene

Also in meinem Gesetz steht für Kinder ein Freibetrag von
205.000 € in 2008…

http://www.focus.de/finanzen/steuern/erbschaftsteuer…
Hi, der blöde Focusrechner gibt diesen Freibetrag an. Sonst steht auch überall 205000 als Freibetrag bei einer Schenkung. Und deshalb hast Du sicherlich Recht.
MfG ramses90.

http://www.gesetze-im-internet.de/erbstg_1974/index…
Hi, ist mit dem ErbStG zusammengefasst. Sind trotzdem zweierlei Sachen.
MfG ramses90

Servus,

schau doch mal in den von Dir verlinkten Text, § 1 Abs 1 Nr. 1, achte insbesondere auf den Ausdruck in der Klammer, und dann will ich von Dir wissen, warum die ErbSt zwei verschiedene Steuern sein soll.

Es gibt paar Einzelheiten, die davon abhängen, ob der Erwerb von Todes wegen oder unter Lebenden stattfindet. Aber das macht keine separate Schenkungsteuer aus, das ist eine Erfindung von Dir.

Schöne Grüße

MM

Was denkst Du eigentlich, warum ich zuerst gefragt habe, WANN die Schenkung stattgefunden hat?

UU weil der FB 2008 205.000 € betragen hat, und in 2009 400.000 € beträgt.