[ErbSt] Versteuerung Betriebsrente bei Todesfall

Hallo liebe Steuerexperten,

nehmen wir mal an: Frau A und Herr B, NICHT verheiratet, haben zwei gemeinsame Kinder (die von Herrn B anerkannt sind und für die A und B geteiltes Sorgerecht haben) und Herrn B steht eine betriebliche Rente zu, nachdem er 15 Jahre bei der Firma X gearbeitet hat. Er muß einen Begünstigten, für den Todesfall angeben.

Was stimmt nun, oder wie verhält Herr B sich am geschicktesten aus steurlicher (Spar-)Hinsicht?

1)Wenn er seine Lebensgefährtin, Frau A, angibt, würde die im Todesfall von Herrn B vom Versicherungsträger eine Summe X bekommen und eine höhere Erbschaftssteuer (?) an das FA abdrücken müssen, als wenn sie seine Ehefrau wäre?
oder:
2) Frau A bekommt die Summe X, „ihre“ Hälte versteuert sie zu einem hohen Anteil, die Kinder (und Erben von Herrn B)- ohne explizit als Begünstigte erwähnt zu werden - erhalten als seine einzigen Erben die andere Hälfte und versteuern weniger?
3) Herr B sollte ev. nur die beiden Kinder als Begünstigte eintragen, dann wird die Summe X auf die Kinder verteilt und die zahlen weniger Stuern als die Mutter. Stimmt das?

Wie stellt man in Fall 3 sicher, dass die Mutter das Geld der Kinder nicht „verprasst“? Macht man da einen notariellen Vertrag für alles, was die Kinder im Todesfall des Vaters an Vermögen haben oder bekommen, der sicherstellt, dass das Geld der Kinder angelegt wird bzw. ohne Verluste verwaltet wird, bis die Kinder erwachsen sind? Oder hat Vater Staat schon was vorgesehen um Missbrauch vorzubeugen, wenn die Eltern nicht verheiratet waren?

Ganz viele Fragen. Vielleicht sind sie ja mit einer Antwort von einem Erbrecht- oder Steuerexperten zu beantworten oder einen Hinweis auf ein Gesetz, das diesen Sachverhalt abdeckt und regelt.

Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße

Ama

  1. Herr B sollte ev. nur die beiden Kinder als Begünstigte
    eintragen, dann wird die Summe X auf die Kinder verteilt und
    die zahlen weniger Stuern als die Mutter. Stimmt das?

Genauso würde ich das machen, dann ist auch keine Gefahr, das die Mutter das Geld „verprasst“.

Hallo lieber Hamburger48-Nordlicht,

danke für die schnelle Reaktion! Resultiert daraus, dass du als Finanzberater, das so machen würdest, die gesicherte Information, dass so a) steuersparender gehandelt wird, als wenn die Frau als begünstigte eingetragen wird und b) per Gesetz - in welcher Form auch immer - das Geld der Kinder vor Missbrauch geschützt ist.

Konkret:

Muss dann die Mutter mit den 2 Kindern teilen und eine höhere Erbschaftsteuer (wenn überhaupt?) als die Kinder abdrücken?

Was ist im Szenario: nur Kinder als Begünstigte eingetragen? Wer und wie sorgt dafür, dass die Mutter das Geld nicht „verprasst“. Was ist, wenn die Mutter arbeitslos ist, muss/darf sie dann an das Geld der Kinder ran, um diese zu ernähren, Miete für die Unterkunft für sich selbst + Kinder? Muss sie für jedes Paar Kinderschuhe eine Genehmigung vom Jugendamt einholen oder wer entscheidet? Und weiter: im Arbeitslosigkeitsfall: Man hört doch heute, dass es in Familien erst mal an den Sparstrumpf geht, inkl. dem der Kinder (ausgenommen Riester-Renten). Würde das geerbte Geld der Kinder dann mitberücksichtigt werden, wenn es um Höhe der Sozialamt-/Arbeitsamtbezüge geht? Vermutlich ja.

Danke nochmal und liebe Grüße

Ama

Danke für weitere Details, Dir „Nordlicht“ und allen anderen, die dazu was sagen können.

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Hallo Ama,

die erste Frage ist nicht, wie zahle ich am wenigsten Steuern, sondern, wenn will/muß ich absichern. Will ich nur die Kinder absichern, hab ich kein Problem, die sind 1) Erbe und 2) kann ich sie im Versicherungsvertrag begünstigen. Die Mutter geht in beiden Fällen leer aus, da sie nicht mit dem Vater verheiratet ist.

Will ich die Mutter absichern, spielt doch die Steuer keine Rolle. Will ich einen neuen Vertrag abschließen, kann ich das so tun, das keine Erbschaftssteuer anfällt. Besteht der Vertrag schon, habe ich keinen Gestaltungsspielraum mehr.

a) steuersparender gehandelt wird, als wenn die Frau als begünstigte eingetragen wird

die Frau hat, wenn sie nicht verheiratet ist einen geringeren Freibetrag und einen höheren Steuersatz, als die Kinder. Das ist Fakt.

b) per Gesetz - in welcher Form auch immer - das Geld der Kinder vor
Missbrauch geschützt ist.

die Mutter eines erbenden Kindes hat, wenn das Kind minderjährig ist, durchaus Möglichkeiten in das Vermögen (=Erbe) des Kindes einzugreifen. Meines Wissens hat aber das Vormundschaftsgericht im Erbfall ein Wörtchen mitzureden. Ganz ausßenvor lassen kann man die Mutter aber nicht.

Muss dann die Mutter mit den 2 Kindern teilen

Das bestimmt der Erblasser.

und eine höhere
Erbschaftsteuer (wenn überhaupt?) als die Kinder abdrücken?

Ja, siehe oben

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Hallo Nordlicht!

Klasse! Vielen Dank!!! Diese bestätigt ja einiges, dessen ich mir über das OB und WIE nicht sicher war.

Will ich die Mutter absichern, spielt doch die Steuer keine
Rolle. Will ich einen neuen Vertrag abschließen, kann ich das
so tun, das keine Erbschaftssteuer anfällt.

Nanu? Erben ohne Erbschaftssteuer als Begünstigter einer LV oder Rente? Ich dachte selbst wenn man selbst Versicherungsnehmer und Begünstigter ist, der (Nicht Ehe-)Partner versicherte Person, fällt im Todesfall eine - wenn auch geringere - Erbschaftssteuer an.

Ansonsten hast Du Recht, wenn die Versorgung/Absicherung eines lieben Menschen wichtig ist, geht es nicht (primär) um Steuern. Aber Vater Staat mehr geben als nötig, muss m.E. auch nicht sein. Gerade wenn die Summen nicht so geartet sind, dass man die Steuer als Peanuts empfindet. :smiley:

LG

Ama