Hallo liebe Steuerexperten,
nehmen wir mal an: Frau A und Herr B, NICHT verheiratet, haben zwei gemeinsame Kinder (die von Herrn B anerkannt sind und für die A und B geteiltes Sorgerecht haben) und Herrn B steht eine betriebliche Rente zu, nachdem er 15 Jahre bei der Firma X gearbeitet hat. Er muß einen Begünstigten, für den Todesfall angeben.
Was stimmt nun, oder wie verhält Herr B sich am geschicktesten aus steurlicher (Spar-)Hinsicht?
1)Wenn er seine Lebensgefährtin, Frau A, angibt, würde die im Todesfall von Herrn B vom Versicherungsträger eine Summe X bekommen und eine höhere Erbschaftssteuer (?) an das FA abdrücken müssen, als wenn sie seine Ehefrau wäre?
oder:
2) Frau A bekommt die Summe X, „ihre“ Hälte versteuert sie zu einem hohen Anteil, die Kinder (und Erben von Herrn B)- ohne explizit als Begünstigte erwähnt zu werden - erhalten als seine einzigen Erben die andere Hälfte und versteuern weniger?
3) Herr B sollte ev. nur die beiden Kinder als Begünstigte eintragen, dann wird die Summe X auf die Kinder verteilt und die zahlen weniger Stuern als die Mutter. Stimmt das?
Wie stellt man in Fall 3 sicher, dass die Mutter das Geld der Kinder nicht „verprasst“? Macht man da einen notariellen Vertrag für alles, was die Kinder im Todesfall des Vaters an Vermögen haben oder bekommen, der sicherstellt, dass das Geld der Kinder angelegt wird bzw. ohne Verluste verwaltet wird, bis die Kinder erwachsen sind? Oder hat Vater Staat schon was vorgesehen um Missbrauch vorzubeugen, wenn die Eltern nicht verheiratet waren?
Ganz viele Fragen. Vielleicht sind sie ja mit einer Antwort von einem Erbrecht- oder Steuerexperten zu beantworten oder einen Hinweis auf ein Gesetz, das diesen Sachverhalt abdeckt und regelt.
Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße
Ama