[ESt] AfA - Vermietung

Guten Abend,

hätte folgende Frage:

Fall:
Kauf Eigentumswohnung 1996 - Selbstnutzung - Inanspruchnahme der Eigenheimzulage (bis 2004)- Vermietung ab Mitte 2006.

Welche Abschreibungsmethode kann man verwenden? Wie ermittelt man die Anschaffungskosten/Herstellkosten (wird hier die EHZ angerechnet)?

Danke für die Hilfe

Hallo Uli,
keine Angst, die EHZ wird nicht angerechnet. Gebäude werden idR linear mit 2% abgeschrieben, d.h. es wird eine ND von 50 Jahren angenommen. Gebäude die vor 1925 gebaut wurden können mit 2,5% abgeschrieben werden.

Gruß
Denis

Kommt drauf an. Wenn die Wohnung, die Sie in 1996 angeschafft haben, auch in 1996 hergestellt wurde, dann ist die degressive AfA nach § 7 (5) EStG möglich.

[ESt] degr.Gebäude-AfA Wechsel Eigen->Fremdnutz
Hi !

Kommt drauf an. Wenn die Wohnung, die Sie in 1996 angeschafft
haben, auch in 1996 hergestellt wurde, dann ist die degressive
AfA nach § 7 (5) EStG möglich.

man sollte dabei aber vielleicht die Konsequenzen, die in folgendem Artikel aufgezeigt werden, nicht außer Acht lassen.

http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

Da nämlich für die Jahre der Eigennutzung eine fiktive AfA angesetzt werden muss, würde so erhebliches Abschreibungspotential einfach verschwendet werden. Ob dies im Sinne des Fragestellers ist, wage ich zu bezweifeln.

BARUL76

.