Hallo,
nur um sicher zu sein was die Zuordnung von Aufwendungen angeht:
Angenommen ein Steuerpflichtiger hat Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit (Freiberufler), Kapitalvermögen und Vermietung.
Er hat Aufwendungen für Anwälte für ein vorgehen gegen Finanzberater wg. Falschberatung bei Kapitalanlagen.
Nach meinem Empfinden gehören diese Aufwendungen als Werbungskosten in die Anlage KAP.
Die in den Anwaltsrechnungen ausgewiesene MwSt darf deshalb wahrscheinlich auch in der USt-Erklärung nicht zur Vorsteuer addiert werden.
Ist das so weit korrekt oder gibt es da andere Möglichkeiten oder Tipps?
Vielen Dank!
Viele Grüße
Frank