Ehepaar S. hat im Jahr 2002 geheiratet. Für die Jahre 2003 und 2004 haben sie die gemeinsame Veranschlagung gewählt und (im August 2005) ca. € 10.000 erstattet bekommen. Die Bescheide wurden ca. im Juni/Juli zugestellt.
Im Juli 2005 (also noch VOR Auszahlung des Erstattungsbetrages) verstirbt der Ehemann bei einem Unfall. Da die Eltern des Ehemannes in höchstem Grade bösartig sind, gönnen sie der Schwiegertochter das Geld nicht. Sie beantragen - als gesetzliche Erben des Sohnes - die rückwirkend getrennte Veranlagung mit der fadenscheinigen Begründung, dass sie (die Eltern) den Lebensunterhalt des Ehepaares finanziert hätten.
Laut Steuerberater wird nun rückwirkend einzeln veranlagt und die Ehefrau muss ggf. den Großteil des Geldes an das FA zurückzahlen.
Ist das rechtens ???