[ESt][AO] Steuererstattung zurückverlangen?

Ehepaar S. hat im Jahr 2002 geheiratet. Für die Jahre 2003 und 2004 haben sie die gemeinsame Veranschlagung gewählt und (im August 2005) ca. € 10.000 erstattet bekommen. Die Bescheide wurden ca. im Juni/Juli zugestellt.

Im Juli 2005 (also noch VOR Auszahlung des Erstattungsbetrages) verstirbt der Ehemann bei einem Unfall. Da die Eltern des Ehemannes in höchstem Grade bösartig sind, gönnen sie der Schwiegertochter das Geld nicht. Sie beantragen - als gesetzliche Erben des Sohnes - die rückwirkend getrennte Veranlagung mit der fadenscheinigen Begründung, dass sie (die Eltern) den Lebensunterhalt des Ehepaares finanziert hätten.

Laut Steuerberater wird nun rückwirkend einzeln veranlagt und die Ehefrau muss ggf. den Großteil des Geldes an das FA zurückzahlen.

Ist das rechtens ???

hi,

zunächst sollte geprüft werden, ob die alten bescheide bestandskräftig sind, oder unter dem vorbehalt der nachprüfung ergangen sind - wenn bestandskraft eingetreten war, dann ist da nichts mehr zu ändern

wählt einer der ehegatten die getrennte veranlagung, so ist das zunächst für das finanzamt bindend - ergibt sich daraus insgesamt für beide eine höhere steuerlast, als bei der zusammenveranlagung, dann kann dieses zivilgerichtlich angefochten werden - die rechtsprechung des BGH ist hier eindeutig und es besteht unbedingt aussicht auf erfolg - aber nur, wenn der ehegatte mit den geringeren einkünften daraus einen nachteil hat - es müssen also zuerst überhaupt positive einkünfte vorliegen und es muss sich daraus eine steuerlast ergeben… sollten die steuern, im hier vorliegenden fall, ausschließlich vom ehemann getragen worden sein, dann besteht für die ehefrau keine aussicht auf erfolg

ob es irgendwelche sachverhalte gibt, die zu beachten sind, weil der ehegatte verstorben ist, und die eltern als rechtsnachfolger den bescheid anfechten, ist mir nicht bekannt

gruß inder

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Die Steuern wurden fast ausschließlich von der Ehefrau getragen, da der Ehemann ztw. selbständig und zeitweise arbeitslos war. Die Ehefrau hingegen war durchgehend angestellt beschäftigt. Beide hatten Lohnsteuerklasse 4.

Ob die Steuerbescheide mit oder ohne Vorbehalt ergingen, muss ich nachschauen.

Vielen Dank vorab

Wie lange im nachhinein ist so etwas möglich ?!

Und warum können die Erben des Ehemannes (Ehefrau hat Erbschaft ausgeschlagen)die getrennte Veranlagung beantragen?! Der Ehemann hat keinen Nutzen mehr daraus.

Wie lange im nachhinein ist so etwas möglich ?!

  • wenn der bescheid „offen“ ist bis zur festsetzungsverjährung -> grob 4 jahre…

Und warum können die Erben des Ehemannes (Ehefrau hat
Erbschaft ausgeschlagen)die getrennte Veranlagung beantragen?!
Der Ehemann hat keinen Nutzen mehr daraus.

das ist der punkt, wo ich mir nicht sicher bin - die erben sind grundsätzlich verpflichtet, die steuerlichen belange des erblassers zu regeln - ob das so weit gehen kann wie hier beschrieben weiss ich nicht…

Die Steuern wurden fast ausschließlich von der Ehefrau
getragen, da der Ehemann ztw. selbständig und zeitweise
arbeitslos war. Die Ehefrau hingegen war durchgehend
angestellt beschäftigt. Beide hatten Lohnsteuerklasse 4.

sie müssen auch tatsächlich durch die einkünfte der ehefrau entstanden sein - das ist hier offensichtlich der fall

damit bestehen m.e. beste chancen aus der sache gut rauszukommen - allerdings muss das ganze wohl zivilgerichtlich durchgefochten werden und nicht finanzgerichtlich - es muss die zustimmung zur zusammenveranlagung von den erben eingeklagt werden - die voraussetzungen für die ehefrau liegen m.e. hier unbedingt vor

der gang zum anwalt bleibt wohl nicht erspart - wer zuletzt die kosten trägt, kann ich nicht sagen - kann aber sein, dass die erben das auch übernehmen müssen

gruß inder

Ob die Steuerbescheide mit oder ohne Vorbehalt ergingen, muss
ich nachschauen.

Vielen Dank vorab

Hi Simone,

darf ich mal fragen, wieso die Eltern die gesetzlichen Erben des Ehemannes sind ?

Normalerweise erbt die Ehefrau alles, wenn keine Kinder da sind.

Das könnte vielleicht wichtig sein für die Beantwortung.

Gruß

Petz

Hallo,

darf ich mal fragen, wieso die Eltern die gesetzlichen Erben
des Ehemannes sind ?

Weil es so im Gesetz steht. Die Eltern haben sogar ein Pflichtteilsrecht (immer unter der Voraussetzung, dass es keine Kinder gibt)! D.h. selbst mit Testament kann man die Eltern nicht vollständig zu Gunsten des Ehepartners enterben.

Normalerweise erbt die Ehefrau alles, wenn keine Kinder da
sind.

Aber nicht in Deutschland!

Gruß vom Wiz

Hallo Petz,

es bestand ein Ehevertrag mit Gütertrennung; d. h. die Eltern sind zur Hälfte Erben geworden. Abgesehen davon hat die Ehefrau die Erbschaft ausgeschlagen, da von versteckten Schulden ausgegangen wurde.

Kinder sind keine vorhanden!

Gruss

Hi Simone,

darf ich mal fragen, wieso die Eltern die gesetzlichen Erben
des Ehemannes sind ?

Normalerweise erbt die Ehefrau alles, wenn keine Kinder da
sind.

Das könnte vielleicht wichtig sein für die Beantwortung.

Gruß

Petz

Laut Steuerberater entfallen ca. € 300,00 der Rückzahlung auf den Ehemann - der Rest auf die Ehefrau. Es sollte allso zu erkennen sein, dass es sich um pure Boshaftigkeit der Schwiegereltern handelt. In diesem Fall wären ca. € 8.000 von der Ehefrau zurückzuzahlen.

Und gleich noch eine Frage im Anschluss: Normalerweise kann man im Jahr (nach dem Todesfall) noch für 1 Jahr die alte Steuerklasse (in diesem Fall 4) behalten und die Steuervorteile ausschöpfen. Können die Schwiegereltern das unterbinden ?? Und falls nicht, warum dürfen sie es dann rückwirkend?!

Sorry - bin ziemlich verwirrt in dieser Angelegenheit !!

Gruss

Laut Steuerberater entfallen ca. € 300,00 der Rückzahlung auf
den Ehemann - der Rest auf die Ehefrau. Es sollte allso zu
erkennen sein, dass es sich um pure Boshaftigkeit der
Schwiegereltern handelt. In diesem Fall wären ca. € 8.000 von
der Ehefrau zurückzuzahlen.

boshaftigkeit ist bisher noch kein argument gewesen, um vor einem gericht auch recht zu bekommen… die rechtlichen möglichkeiten habe ich oben beschrieben

Und gleich noch eine Frage im Anschluss: Normalerweise kann
man im Jahr (nach dem Todesfall) noch für 1 Jahr die alte
Steuerklasse (in diesem Fall 4) behalten und die
Steuervorteile ausschöpfen.

in der klasse 4 gibt es keine steuervorteile - es sollte die klasse 3 gewählt werden - das sogenannte witwensplitting gilt für das folgejahr des todesjahres

Können die Schwiegereltern das

unterbinden ??

  • nein

Und falls nicht, warum dürfen sie es dann

rückwirkend?!

  • die abgabenordnung sieht vor, dass steuerbescheide unter bestimmten umständen nachträglich geändert werden können - und das auch rückwirkend - ist nichts verwunderliches…

Sorry - bin ziemlich verwirrt in dieser Angelegenheit !!

  • deshalb sollte man hier unbedingt professionelle hilfe einholen

gruß inder

Gruss