[ESt] Betriebsausgabenpauschale für Journalisten

Hallo,
wer kann mir das erläutern ?
„ Für verschiedene Tätigkeitsbereiche kann ein bestimmter Prozentsatz der Betriebseinnahmen pauschal als Betriebsausgabe angesetzt werden, ohne die tatsächlichen Betriebsausgaben nachweisen zu müssen. Ein pauschaler Abzug ist nicht möglich, wenn man für seine Tätigkeit den Freibetrag nach § 3 Nr. 26 EStG erhält. Die wichtigsten Betriebsausgabenpauschalen sind: …
· Hauptberuflich ausgeübte journalistische oder schriftstellerische Tätigkeit: der Betriebseinnahmen, höchstens 2.455,00 € im Jahr. “
Wie hoch ist dieser „bestimmte“ Prozentsatz ?
Schon jetzt vielen Dank
Gruß
Karl

Servus Karl-Heinz,

bei dieser Pauschale handelt es sich um eine Nichtbeanstandungsgrenze, die nicht im EStG oder in EStDV steht. Sondern versteckt in den ESt-Hinweisen (bei ESt-Richtlinien). Konkret H 143 zu § 18 EStG. Bei hauptberuflicher selbständiger schriftstellerischer oder journalistischer Tätigkeit gehts um 30% der Einnahmen, höchstens 2.455 €. Bei wissenschaftlicher, künstlerischer oder schriftstellerischer Nebentätigkeit, auch Vortrags- oder nebenberufliche Lehr- und Prüfungstätigkeit, soweit keine Tätigkeit iSd § 3 Nr. 26 EStG: 25%, höchstens 614€.

Schöne Grüße

MM