hallo,
person A ist student und arbeitet nebenbei freiberuflich als redakteur. im vergangenen jahr ist er 2-3 tage/woche zu seinem auftraggeber ins büro gefahren, um vor ort zu arbeiten.
meine frage:
kann er für die fahrtkosten wie ein normaler arbeitnehmer die entfernungspauschale geltend machen oder fallen derartige fahrtkosten bei freiberuflern unter die kategorie reisekosten?
sollte letzterer fall zutreffen, kann er dann auch einen verpflegungsmehraufwand bei mehr als 8 stunden arbeitszeit pro tag geltend machen?
vielen dank & viele grüße