Hallo,
wenn man als Arbeitnehmer bei einer Fünf-Tage-Woche an ca. drei Tagen zwischen zwei verschiedenen Orten/Büros ein bis zweimal pendeln muss (mit dem Bus), die ca. 6 Kilometer voneinander entfernt liegen und man das vom Arbeitgeber im Lohn nicht direkt bezuschusst bekommt - kann man das dann angeben ? Und wenn ja, wo ?
Und zum Thema (Heim)Fahren: wenn ein Arbeitnehmer in einer Stadt wohnt und am WE zum pflegebedürftigen Elternteil in einer 500 Kilometer entfernten Stadt mit dem Zug fährt. Kann man das ebenfalls angeben - und wenn ja wie oft pro Jahr bzw. wie ist das hier mit der Nachweispflicht ?
Vielen Dank & viele Grüße, Arnie