[ESt] Fahren während der Arbeitszeit & Heimfahrten

Hallo,

wenn man als Arbeitnehmer bei einer Fünf-Tage-Woche an ca. drei Tagen zwischen zwei verschiedenen Orten/Büros ein bis zweimal pendeln muss (mit dem Bus), die ca. 6 Kilometer voneinander entfernt liegen und man das vom Arbeitgeber im Lohn nicht direkt bezuschusst bekommt - kann man das dann angeben ? Und wenn ja, wo ?

Und zum Thema (Heim)Fahren: wenn ein Arbeitnehmer in einer Stadt wohnt und am WE zum pflegebedürftigen Elternteil in einer 500 Kilometer entfernten Stadt mit dem Zug fährt. Kann man das ebenfalls angeben - und wenn ja wie oft pro Jahr bzw. wie ist das hier mit der Nachweispflicht ?

Vielen Dank & viele Grüße, Arnie

Hi !

wenn man zwischen zwei verschiedenen Orten/Büros pendeln muss

In der letzten Zeit hört man als Gründe FÜR eine Änderung bei der Entfernungspauschale immer wieder das Argument des „Werkstor-Prinzips“. Ein solches „Prinzip“ wird zwar grad erst neu erfunden, es kann aber für diesen Fall als Basis dienen. Denn NUR die Fahrten bis zum Erreichen des Werkstores (= erster Arbeitsplatz am Tag) dürften als „Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte“ anzusehen sein. Alle weiteren Fahrten stellen „Dienstreisen“ dar und dürfen somit auch nach Dienstreisegrundsätzen in der Steuererklärung angesetzt werden.

Und zum Thema (Heim)Fahren: wenn ein Arbeitnehmer in einer
Stadt wohnt und am WE zum pflegebedürftigen Elternteil in
einer 500 Kilometer entfernten Stadt mit dem Zug fährt. Kann
man das ebenfalls angeben - und wenn ja wie oft pro Jahr bzw.

Es handelt sich hierbei üblicherweise um Kosten der privaten Lebensführung. Diese sind steuerlich nicht abzugsfähig, da sie nicht mit einer Einkunftserzielung im Zusammenhang stehen.

Möglicherweise kommt aber ein pauschaler Ansatz der Aufwendungen als „außergewöhnliche Belastung“ (Mantelbogen Seite 4) in Betracht. Dazu muss die betreute Person aber „dauernd hilflos“ sein.

BARUL76

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