Hallo,
angenommen man hat seinen Einkommenssteuerausgleich für 2005 im Febr. 06 beim Fiskus eingereicht, inkl. aller bis dahin bekannten bzw. vorliegenden Werbungskosten aus 2005. Nun sind in 2005 aber weitere Werbungskosten entstanden, die erst in 2006 abgerechnet wurden, z. B. durch einen Rechtsstreit und erst nach Einreichung des Ausgleiches beim Fiskus zugestellt werden. Kann man diese WK dann noch in 2005 absetzen, da sie ja erst in 2006 zugestellt wurden (Anwaltsrechnung sonstiges).
Vielen Dank
Moni