[ESt] Kosten 2005 in 2006 gezahlt - wann ansetzen?

Hallo,
angenommen man hat seinen Einkommenssteuerausgleich für 2005 im Febr. 06 beim Fiskus eingereicht, inkl. aller bis dahin bekannten bzw. vorliegenden Werbungskosten aus 2005. Nun sind in 2005 aber weitere Werbungskosten entstanden, die erst in 2006 abgerechnet wurden, z. B. durch einen Rechtsstreit und erst nach Einreichung des Ausgleiches beim Fiskus zugestellt werden. Kann man diese WK dann noch in 2005 absetzen, da sie ja erst in 2006 zugestellt wurden (Anwaltsrechnung sonstiges).

Vielen Dank
Moni

Nun sind
in 2005 aber weitere Werbungskosten entstanden, die erst in
2006 abgerechnet wurden, z. B. durch einen Rechtsstreit und
erst nach Einreichung des Ausgleiches beim Fiskus zugestellt
werden.

Hallo,

Werbungskosten sind nicht im Jahr der Entstehung, sondern im Jahr des Zahlungsmittelabflusses anzusetzen. Es gilt das Zu-Abfluss-Prinzip (§ 11 EStG), da vermutlich erst nach Rechnungsstellung gezahlt wurde, ist wohl Zahlung in 2006, also Werbungskosten 2006 die mit der nächsten Steuererklärung geltend gemacht werden können.

Mfg vom

showbee

[ESt] Anwaltskosten = Werbungskosten?
Hi !

Kann man diese WK dann noch in 2005 absetzen, da sie
ja erst in 2006 zugestellt wurden (Anwaltsrechnung sonstiges).

zu dem Punkt, in welchem Zeitraum die Rechnung anzusetzen ist (zumindest wenn Gewinne per EÜR ermittelt werden oder Überschußeinkünfte [Arbeitnehmer, Kapitalanleger, Vermieter, Rentner,…] vorliegen), wurde unten schon beantwort.

Ob diese Kosten auch aus sachlichem Grund ansetzbar sind, hängt entscheidend vom Grund des Anwaltsbesuches ab. Wurde der Anwalt damit betraut, die „Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen“ sicherzustellen (z.b. Kündigungsschutz, Anlegerschutz, …), sind die Aufwendungen sicherlich als Werbungskosten zu berücksichtigen. Handelt es sich allerdings z.B. um strafrechtliche oder straßenverkehrsrechtliche Beratung dürfte sich ein Ansatz dieser Aufwendungen aus steuerlicher Sicht nur schwer begründen lassen.

BARUL76