Hallo,
Ein im Juli 2005 gekauftr PKW wurde als gewillkürtes Betriebsvermögen in eine Einzelunternehmung übernommen. Muss er jetzt für 2006 wieder aus dem Betriebsvermögen entfernt werden, da nur von ca. 30-40% betrieblicher Nutzung ausgegangen wird? Gibt es eventuell einen Bestandsschutz, also einmal Betriebsvermögen immer Betriebsvermögen?
Viele Grüße,
Rudolf