Hallo!
Ich weiß zwar nicht so recht, ob ich in der Rubrik Steuern mit meiner
Frage richtig bin, aber ich versuche es einfach mal.
Wie aus dem Titel zu erkennen ist, handelt es sich um Auslandsspesen, bzw. viel mehr um die Übernachtungspauschale.
Kann mir jemand genau erklären wie diese zu verstehen ist?
Konkretes Beispiel:
ein deutscher LKW-Fahrer ist mehrere Wochen im westlichen Europa unterwegs. Dabei übernachtet er bzw. macht alle gesetzlich vorgeschriebenen Pausen grundsätzlich in seinem LKW.
Der AG zahlt in dem Fall die festgelegten Auslandsspesen, sonst nichts.
Was ist aber in diesem Fall mit der Übernachtungspauschale?
Lt. AG steht diese dem Fahrer nicht zu.
Muß da der AG, die lt. geltenden Spesensätzen Pauschalbeträge für Übernachtungskosten nicht auch zahlen?
Kann man diese Beträge bei der Einkommenssteurabrechnung angeben, falls der AG tatsächlich nicht zahlen muß?
Besten Dank.
Gruß
Paula