[ESt] Umzug - Kosten für Wohnungssuche absetzbar?

Angenommen, jemand zieht berufsbedingt um und kann die Kosten absetzen, kann er dann auch die Kosten für die Wohnungssuche absetzen?

Wenn ja, wie weist man diese nach (muss man das überhaupt)? Kosten seien hier in erster Linie durch Fahrtkosten entstanden, für die keine Nachweise bestehen.

Servus,

Angenommen, jemand zieht berufsbedingt um und kann die Kosten
absetzen, kann er dann auch die Kosten für die Wohnungssuche
absetzen?

Ja.

Wenn ja, wie weist man diese nach (muss man das überhaupt)?

Die Aufwendungen müssen, soweit es sich nicht um den Umzug eines bilanzierenden Einzelunternehmers handelt, glaubhaft gemacht werden.

z.B. Soundsoviel Mittwochs- oder Freitags- oder Samstagsausgaben der lokalen Zeitung (je nachdem, an welchem Tag die Wohnungsanzeigen drin sind) zu z.B. 1,20 €. Telefon pauschal z.B. 20 Telefonate zu 15 Cent. Soundsoviel Kilometer für Maklerkontakte, Wohnungsbesichtigungen usw. (Datum, Adressen der Makler und der Objekte auflisten) zu 0,30 € (alternativ die Bahn- und Straßenbahnfahrkarten). Dann noch Mehraufwand für Verpflegung und ggf. Übernachtungen wie bei Dienstreisen. Pauschal noch Dinge wie Weinbrandbohnen für die Concierge.

Kosten seien hier in erster Linie durch Fahrtkosten
entstanden, für die keine Nachweise bestehen.

Plausibel zu machen sind die Fahrtkosten mit einer Auflistung: Datum, Adresse, Objekt, Makler etc.

Und: Elster-Nutzer leben in solchen Situationen viel leichter! In diesem Fall aber die Aufstellung als Papierausdruck mit reingeben: Individuelle Anlagen beherrscht Elster noch nicht.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

Pauschal noch Dinge wie Weinbrandbohnen für die
Concierge.

find ich übertrieben…

greift da nicht § 12 EStG, wobei man nicht nachweisen kann, dass man diese nicht selbst gegessen hat?

Schöne Grüße
C.

Servus,

greift da nicht § 12 EStG, wobei man nicht nachweisen kann,
dass man diese nicht selbst gegessen hat?

in der Tat dürften die Weinbrandbohnen ein bissel übertrieben sein. Sie sollen als Platzhalter dafür stehen, dass die Aufzählung nicht abschließend erfolgen kann, und dass nur der Wohnungssuchende selbst beurteilen kann, welche Aufwendungen genau durch die Wohnungssuche veranlasst waren. Wenn man sich anschaut, in was für Objekte der seltsamste aller Drogeriemärkte Schlecker „Hauptsach billig“ einzieht, wären da für die Akquise eines Ladenlokals z.B. auch Sicherheitsschuhe und ein Sturzhelm wahrscheinlich nicht fehl am Platz.

Kurioserweise werden in solchen Zusammenhängen ja auch schriftliche Bewerbungen um eine Mietwohnung losgeschickt, die „pauschal“ Kuverts und Portoauslagen erforderlich machen - was ich persönlich für genauso unsinnig halte, aber es scheint sonst kaum jemanden (auf beiden Seiten) zu stören…

Schöne Grüße

MM