Servus,
Angenommen, jemand zieht berufsbedingt um und kann die Kosten
absetzen, kann er dann auch die Kosten für die Wohnungssuche
absetzen?
Ja.
Wenn ja, wie weist man diese nach (muss man das überhaupt)?
Die Aufwendungen müssen, soweit es sich nicht um den Umzug eines bilanzierenden Einzelunternehmers handelt, glaubhaft gemacht werden.
z.B. Soundsoviel Mittwochs- oder Freitags- oder Samstagsausgaben der lokalen Zeitung (je nachdem, an welchem Tag die Wohnungsanzeigen drin sind) zu z.B. 1,20 €. Telefon pauschal z.B. 20 Telefonate zu 15 Cent. Soundsoviel Kilometer für Maklerkontakte, Wohnungsbesichtigungen usw. (Datum, Adressen der Makler und der Objekte auflisten) zu 0,30 € (alternativ die Bahn- und Straßenbahnfahrkarten). Dann noch Mehraufwand für Verpflegung und ggf. Übernachtungen wie bei Dienstreisen. Pauschal noch Dinge wie Weinbrandbohnen für die Concierge.
Kosten seien hier in erster Linie durch Fahrtkosten
entstanden, für die keine Nachweise bestehen.
Plausibel zu machen sind die Fahrtkosten mit einer Auflistung: Datum, Adresse, Objekt, Makler etc.
Und: Elster-Nutzer leben in solchen Situationen viel leichter! In diesem Fall aber die Aufstellung als Papierausdruck mit reingeben: Individuelle Anlagen beherrscht Elster noch nicht.
Schöne Grüße
MM