Hallo,
nehmen wir einmal folgendes Beispiel an:
ein Arbeitnehmer fährt im Oktober 2006 mit seinem Privat-PKW von der Arbeit nach Hause.
Es kommt zu einem Auffahr-Unfall, den er selbst verschuldet hat.
Der eigene PKW ist leider nicht Vollkasko-versichert.
Die Reparatur des eigenen Wagens kostet ca. 2000 Euro.
- der Arbeitgeber kommt nicht für den Schaden auf.
- Vollkasko-Versicherung gibt es nicht.
d.h. der Arbeitnehmer bezahlt die Reparatur am eigenen PKW selbst.
Nachdem der Arbeitnehmer die Kosten hierfür als Werbungskosten ansetzen will, lehnt das Finanzamt dies ab. Durch die Kilometerpauschale sei alles abgegolten.
Welche Möglichkeiten bleiben dem Arbeitnehmer noch?
a) kann er nachträglich noch versuchen eine Vollkostenrechnung für das Jahr 2006 zu erstellen.
Problem ist hier, daß
bis zu diesem Zeitpunkt für 2006 kein Fahrtenbuch existiert bzw. Benzinquittungen nicht gesammelt wurden.
b) gibt es eine möglichkeit trotz ansetzen kilometerpauschale die
unfallkosten steuerlich abzusetzen?
Grüße
CE