Hallo!
Einem steuerpflichtigen Arbeitnehmer wurden laut Steuerbescheid für das Jahr 2005 Aufwendungen für Privatfahrten aufgrund einer Behinderung seines Sohnes (Schwerbehinderung 100 % mit „H“-Vermerk) in Höhe von 15.000 Kilometer pauschal anerkannt.
Im Steuerbescheid wurde seitens des Finanzamtes ein Zusatz aufgenommen, dass eine Anerkennung von Privatfahrten aufgrund der Behinderung in Höhe von 30.000 Kilometer nach §33 EStG anerkannt werden kann, sofern die Kilometerleistung nachgewiesen wird. Zukünftig soll der Steuerpflichtige die gefahrenen Kilometer aufgrund der Behinderung nachweisen.
Der Steuerpflichtige hat jedoch keine Nachweise hierüber. Nachweise zu beschaffen wäre nur schwer bis gar nicht möglich und sehr kostenintensiv (Ärzte verlangen Geld für die Bescheinigung über die Anzahl der Besuche). Im §§33 ff EStG kann der Steuerpflichtige keine Hinweis dazu finden, dass ein Nachweis notwendig ist.
Muss die Kilometerleistung der Privatfahrtenfahrten aufgrund der Behinderung tatsächlich nachgewiesen werden oder kann weiterhin die Pauschale von 15.000 Kilometer ohne Nachweis geltend gemacht werden. Worauf kann sich er Steuerpflichtige in der Steuererklärung berufen?
Vielen Dank
Gruß
Carsten