[ESt] wie werden Renten besteuert?

Hallo, ich hab da mal eine Frage wegen der Rentenbesteuerung:
Wenn jemand 2007 wegen Erwerbsminderung mit 60 in Rente geht,
müsste er gemäß den gesetzlichen Vorgaben 54% der Rente versteuern.

Wenn er ca. 1100,- Euro brutto Rente hat, würde der zu versteuernde Jahresbetrag unter der Existenzminimum-Freigrenze von 7664,- Euro liegen und die Steuer entfallen.

Wenn diese Person aber noch ein Jahr arbeitet und eine etwas höhere Rente von ca. 1200,- Euro erhält, rutscht der zu versteuernde Betrag über die Grenze und muss versteuert werden. In diesem fall erhält der Rentner trotz höherer Rente ca. 1100,- Euro weniger im Jahr.
Stimmt diese Betrachtung oder hab ich da was übersehen?
Für Hinweise wäre ich dankbar!
trollo-bit

Hallo,

da hauts einen gelernten Finanzer glatt um, was es aber bei unserem Steuerrecht und seinen regelmäßigen Änderungen öfters tut. :wink:

Ich kann dir jetzt nicht sagen, ob deine Überlegungen prinzipiell richtig sind, aber zum Grundfreibetrag kommen auf den jeden Fall zumindest noch diverse Pauschalen (Werbungekosten, Vorsorgepauschale).

Gruß,
Markus

Hallo,
danke erstmal für die Antwort.

Ich kann dir jetzt nicht sagen, ob deine Überlegungen
prinzipiell richtig sind, aber zum Grundfreibetrag kommen auf
den jeden Fall zumindest noch diverse Pauschalen
(Werbungekosten, Vorsorgepauschale).

Bei meinen Rechenversuchen habe ich für Werbekosten und Sonderausgaben schon 140 Euro/Jahr angesetzt und einbezogen - trotzdem! Als Steuersatz habe ich grob und auf Verdacht 20 % angesetzt.
Gruß, trollo-bit.

Servus,

Wenn er ca. 1100,- Euro brutto Rente hat, würde der zu
versteuernde Jahresbetrag unter der Existenzminimum-Freigrenze
von 7664,- Euro liegen und die Steuer entfallen.

Ja, falls keine anderen Einkünfte da sind.

Wenn diese Person aber noch ein Jahr arbeitet und eine etwas
höhere Rente von ca. 1200,- Euro erhält, rutscht der zu
versteuernde Betrag über die Grenze und muss versteuert
werden.

1200 * 12 = 14.400, hiervon 56% = 8.064. Sonderausgaben (geschätzt) 1.500 €. Zu versteuerndes Einkommen 8.064 ./. 1.500 = 6.564. ESt = 0,00.

Um das nicht zu sehr aufzublähen, lass ich mal den Sonderausgabenabzug weg und unterstelle:

Zu versteuerndes Einkommen (a) = 7.128 €; ESt = 0
Zu versteuerndes Einkommen (b) = 8.064 €; ESt = 66 €, Soli 3,63 €, KiSt = Privatsache, freiwillig.

Delta zu versteuerndes Einkommen = 936 €
Delta ESt & Soli = 69,63 €, kommt mir erträglich vor.

Es kann gut sein, daß ich falsch rechne. Wenn Du kurz skizzierst, wie die von Dir zitierten 1.100 € Mehrbelastung berechnet sind, kommen wir sicher drauf, wo der Haken ist.

Schöne Grüße

MM
BTW: Hurra! Seit gestern arbeiten wir nicht mehr für die Staatsquote! Der Rest des Jahres ist unser!

Servus,

Bei meinen Rechenversuchen habe ich für Werbekosten und
Sonderausgaben schon 140 Euro/Jahr angesetzt und einbezogen

(1) Falls der Rentner kein Unternehmer ist: Werb ungs kosten. Hat nichts mit Reklame zu tun. Tut mir leid um die Krümelpickerei, aber wegen der enormen Bedeutung von Internet-Suchen bei nicht-Professionellen ist die Schreibweise wichtig, sonst findt man nix.

(2) Dieser Betrag ist der einer nicht sehr teuren Kfz-Haftpflicht. Unser Rentner ist also nicht krankenversichert. Wie kommts?

Als Steuersatz habe ich grob und auf Verdacht 20 % angesetzt.

Das ist Dir unbenommen. Aber es ist ziemlich heroisch, daraus eine Aussage über die Steuerbelastung nach Maßgabe des derzeit gültigen EStG ableiten zu wollen.

Beispiel:

Ich unterstelle einen ESt-Satz von 77% und komme auf diese Weise zu dem Ergebnis, daß ein zu versteuerndes Einkommen von 25.000 € mit 19.250 € ESt belastet ist, so daß in diesem Fall jemand mit einem zu versteuernden Einkommen von 6.000 € nach Steuern mehr hat als jemand mit einem von 25.000 €. Alles, was ich daraus ableiten kann, ist, daß der von mir unterstellte ESt-Satz nicht besonders gerecht wäre. Aber ich darf nicht daraus ableiten, daß der ESt-Satz wirklich 77% ausmacht.

Schöne Grüße

MM