Hallo, ich hab da mal eine Frage wegen der Rentenbesteuerung:
Wenn jemand 2007 wegen Erwerbsminderung mit 60 in Rente geht,
müsste er gemäß den gesetzlichen Vorgaben 54% der Rente versteuern.
Wenn er ca. 1100,- Euro brutto Rente hat, würde der zu versteuernde Jahresbetrag unter der Existenzminimum-Freigrenze von 7664,- Euro liegen und die Steuer entfallen.
Wenn diese Person aber noch ein Jahr arbeitet und eine etwas höhere Rente von ca. 1200,- Euro erhält, rutscht der zu versteuernde Betrag über die Grenze und muss versteuert werden. In diesem fall erhält der Rentner trotz höherer Rente ca. 1100,- Euro weniger im Jahr.
Stimmt diese Betrachtung oder hab ich da was übersehen?
Für Hinweise wäre ich dankbar!
trollo-bit