Nehmen wir mal an, dass Person A eine Steuererstattung von 500 € vom Finanzamt bekommt.
Wäre es rechtswirksam, wenn das Finanzsmt, die Erstattung auf das Gehalt von Person A dazurechnet, oder ist dies nicht rechtsgültig und muss vom Finanzamt daher gesondert an Person A gezahlt werden?
Durch diese draufzahlung auf das Gehalt, würde sich nämlich die Steuererstattung drastisch minimieren.
Vielen Dank im Voraus!