[ESt] zwei Pkw - für welchn Eigenverbrauch rechnen

Hallo!
Es muss ja nun nachgewiesen werden, dass ein Pkw zum notwendigen Betriebsvermögen gehört, wenn man die 1%-Methode anwenden möchte. Dafür soll man über einen repräsentativen Zeitraum (ca. 3 Monate)ein Fahrtenbuch führen.
Nun denken sich manche - Gut, kaufe ich mir halt ein altes Auto und nehme das nur für Privatfahrten, so bleibt mir der Eigenverbrauch bei meinem betrieblichen (teureren Pkw) erspart. Ich habe aber gehört, dass für den Eigenverbrauch prinzipiell das teurere Auto gewählt werden soll und dass man auch mit dem Zweitwagen nicht um die Aufzeichnungspflicht (Fahrtenbuch) herum kommt.
Weiß jemand dazu mehr? Rechtsquellen wären wie immer super, Danke vorab!

Gut, kaufe ich mir halt ein altes
Auto und nehme das nur für Privatfahrten, so bleibt mir der
Eigenverbrauch bei meinem betrieblichen (teureren Pkw)
erspart. Ich habe aber gehört, dass für den Eigenverbrauch
prinzipiell das teurere Auto gewählt werden soll und dass man
auch mit dem Zweitwagen nicht um die Aufzeichnungspflicht
(Fahrtenbuch) herum kommt.

Hallo,

es werden für diese Kfz „Eigenverbräuche“ ermittelt, bei welchen
Privatnutzung anfällt. Nutzt man den Porsche, ist für diesen zu
ermitteln, auch wenn man einen VW Käfer noch im Betriebsvermögen hat.
Nutzt man beide, dann eben für beide. Nutzt man nur den Käfer, dann
nur für diesen. Im letzten Fall stellt dann natürlich das Finanzamt
genaue Nachfragen, weil es absolut lebensfremd wäre, wenn man einen
Porsche im Betriebsvermögen hat, wohl aber mit diesem nicht einen
einzigen km privat fährt. Etwas anderes wäre es wohl, wenn man im
Betriebsvermögen 2 Porsche, 1 Ferrari und 3 Benze hat. Dann sollte
das Finanzamt das schon abnehmen, dass 5 der Kfz immer auf dem
Betriebshof stehen und nur der schnodrige 600er Benz für Heimfahrten
und Privatausflüge genutzt wird.

Alles eine Frage des tatsächlichen und der Glaubwürdigkeit!

Mfg vom

showbee

Nachtrag…
Das war leider nicht ganz das, was ich wissen wollte…
Ich habe jetzt noch einmal recherchiert - lt. Richtlinien MUSS für JEDES Kfz im Betribsvermögen auch ein Eigenverbrauch angesetzt werden, wobei es gleich ist, ob man noch einen anderen Pkw im Privatvermögen hält - die Pflicht der Erfassung des Eigenverbrauch bleibt trotzdem bestehen!!!

Hallo,

naja, man muss schon unterscheiden zwischen

a) der Pflicht zu prüfen, ob ein Eigenverbrauch in Betracht kommt
b) der Umsetzung in GuV, UStVA, UStE und EStE!

Als Unternehmer muss man prüfen, ob PKW1, 2 oder 3 tatsächlich privat
genutzt wurden. Das ist natürlich Pflicht, weil es die Pflicht zur
korrekten Erfassung von Einnahmen und Ausgaben sowie Entnahmen und
Einlagen gibt.

Davon zu unterscheiden ist dann, das natürlich nur für die PKW ein EV
angesetzt werden muss (gewinnerhöhend), für den auch tatsächlich EV
vorliegt. Wie gesagt, Steuer entsteht auf tatsächliches, nicht auf
vermutetes oder fingiertes Einkommen.

Deine Ansicht muss dir eigentlich auch „spanisch“ vorkommen. Stell
dir eine oHG mit 3 Gesellschaftern und 50 Arbeitnehmern vor. Sie
haben 3 PKW die auch privat genutzt werden und 50 PKW die ihren
Arbeitnehmern NUR für Dienstfahrten gestellt werden (also keine 1%
bei der Lohnrechnung). Annahme, dass nun diese 50 PKW nur betrieblich
genutzt würden, würdest du doch nicht tatsächlich für 53 PKW einen EV
ansetzen, oder?

Mfg vom

showbee

p.s. ansonsten wäre ich gerne an deiner Fundstelle interessiert!

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