Hallo!
Ehemann aus Ort1 heiratet während des Jahres 2004 Ehefrau aus Ort2.
Ehemann arbeitet nachwievor in Ort 1
Ehefrau arbeitet nachwievor in Ort 2
Kinder sind keine vorhanden
Am Wochenende fährt der Ehemann zu seiner Ehefrau nach Ort 2 und sieht diesen deshalb als Familienwohnsitz an.
Der Ehemann beantragt besondere Veranlagung.
Er will jedoch zugleich die Kosten für eine doppelte Haushaltsführung geltend machen.
Frage 1:
Wo muss der Ehemann seine Einkommensteuererklärung 2004 abgeben?
§26c EStG sagt ja, dass im Fall der besonderen Veranlagung der Fall so angesehen wird, als hätten die beiden nicht geheiratet.
Und §19(1)S.2 AO sagt, dass im Fall von Ehegatten das Finanzamt zusätndig ist, wo sich der Familienwohnsitz befindet. Ein Familienwohnsitz gäbe es aber nach §26c gar nicht!?
Frage 2:
Kann der Ehemann die doppelte Haushaltsführung geltend machen? Ggf. welche Nachweise müssen noch erbracht werden (bezgl. Familienwohnsitz)
Danke für Antworten
Tobias