ETW vermieten: Steuerliche Vorteile beim Darlehen

Hallo zusammen!

Wer kann mir folgenden Fall etwas ausführen:

Angenommen man nimmt ein Darlehen über einen Betrag x auf, um eine Eigentumswohnung zu erwerben, die x + y Euro kostet. Die Eigentumswohnung soll nun vermietet werden. Meines wissens nach kann man ja nun die Zinsen für das Darlehen gegen die monatlichen Einnahmen rechnen und den Betrag des Darlehens (oder den Kaufpreis der Immobilie?!) abschreiben. Wenn ich die Werte x und y gegeben habe, weiß, um welche Steuerklasse es sich handelt usw. Wie kann man dann berechnen, was man konkret von den gezahlten Zinsen am Ende eines Jahres wiederbekommen kann und wie viel durch die Abschreibung etc.?!

Hoffe der Fall ist allgemein genug gehalten!

Danke im Voraus,
Thomas

Hallo, Thomas, Y wäre also das Eigenkapital. Die Afa
erfolgt vom Kaufpreis (zuzügl.Nebenkosten wie GrderwSt
usw. abzügl. anteiliger Wert des Grund und Bodens).
Die Steuerklasse spielt keine Rolle, aber der Spitzen-
steuersatz. Die Steuererstattung auf Zinsen und Afa für
sich betrachtet zu errechnen, dürfte nicht möglich sein.
Du musst vielmehr alle Einnahmen aus der Wohnung gegen
alle Ausgaben gegenrechnen.Verbleibt dann eine Unter-
deckung, erhältst Du davon z.B. 35% (angenommener Spitzensteuersatz einschl. Soli und Kirchensteuer).
Bei einem Überschuß sind 35% davon nachzuzahlen.
Gruß Jackson

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Hallo, Thomas, Y wäre also das Eigenkapital. Die Afa
erfolgt vom Kaufpreis (zuzügl.Nebenkosten wie GrderwSt
usw. abzügl. anteiliger Wert des Grund und Bodens).
Die Steuerklasse spielt keine Rolle, aber der Spitzen-
steuersatz. Die Steuererstattung auf Zinsen und Afa für
sich betrachtet zu errechnen, dürfte nicht möglich sein.
Du musst vielmehr alle Einnahmen aus der Wohnung gegen
alle Ausgaben gegenrechnen.Verbleibt dann eine Unter-
deckung, erhältst Du davon z.B. 35% (angenommener
Spitzensteuersatz einschl. Soli und Kirchensteuer).
Bei einem Überschuß sind 35% davon nachzuzahlen.
Gruß Jackson

Noch eine kleine Anmerkung zu Jackson,

soweit alles richtig, nur sollte der stolze Besitzer der ETW in irgeneiner Form vorher positive Eikünfte gehabt haben, auf die Steuern zu zahlen sind. Sonst gibt es leider nichts zurück.

Zudem sollte er bedenken, die Bank will auch ihr Geld haben, egal ob, die ETW vermietet ist oder nicht.

Was ich damit sagen will, die Form einer Steuerminderung durch Investion in eine ETW lohnt sich meistens nur, wenn diese tatsälich vermietet wird und die Einnahmen in wesentlichen die Bankforderungen abdecken.

Gruß

AR