[EÜR] AfA für betriebl. PKW abzgl. Privatanteil?

Hallo,

was die Abschreibung eines PKWs im gewillkürten Betriebsvermögen (also m.W. 10-50% betriebl. Nutzungsanteil) angeht, bin ich aus den verschiedenen Infos nicht ganz schlau geworden.

Über Euren Tipp würde ich mich freuen:

  • Alle lfd. PKW-Kosten wie Benzin, Versicherung, Reparaturen etc. werden erfasst und als Betriebsaufwand verbucht.

  • Am Ende des Jahres wird mit Gesamtkilometer/Privatkilometer der Anteil der Privatnutzung bestimmt (sagen wir z.B. 80%) und dann dementsprechend 80% des vorher verbuchten Aufwands wieder ausgebucht.

Aber was ist mit der VSt. beim Kauf und der Abschreibung?

Wird dann auch die VSt. zu 80% unberücksichtigt bleiben?

Und dürfen dann für das so berechnete Jahr nur 80% der regulären AfA verbucht werden - oder doch die volle?

Vielen Dank
und viele Grüße

Frank

Hallo,

  • Alle lfd. PKW-Kosten wie Benzin, Versicherung, Reparaturen
    etc. werden erfasst und als Betriebsaufwand verbucht.

Richtig, und da auch mit vollem VoSt-Abzug.

  • Am Ende des Jahres wird mit Gesamtkilometer/Privatkilometer
    der Anteil der Privatnutzung bestimmt (sagen wir z.B. 80%) und
    dann dementsprechend 80% des vorher verbuchten Aufwands wieder
    ausgebucht.

Aber was ist mit der VSt. beim Kauf und der Abschreibung?

Die Vost wird beim Kauf voll abgezogen (soweit die Voraussetzungen vorliegen). Die Abschreibung ist insoweit nur vom Nettobetrag der Anschaffungskosten.

Wird dann auch die VSt. zu 80% unberücksichtigt bleiben?

Im Ergebnis ja. Die AfA wird entsprechend als Betriebsaufwand angesetzt. Von dem Gesamtaufwand wird dann der Eigenanteil iHv den 80% als umsatzsteuerpflichtig angesetzt.

Und dürfen dann für das so berechnete Jahr nur 80% der
regulären AfA verbucht werden - oder doch die volle?

Im Ergebnis also nur 80%.

Vielen Dank
und viele Grüße

Frank

Schönes Sonntag noch.

Gruss akkon

Berechnung
Hallo,

danke für Deine Antwort!

Nur um sicherzugehen, das würde also quasi so berechnet werden (beispielhaft):

Auto kostet 16.000 neu zzgl. 19% USt = 19.040€.

Die 19% VSt. = 3.040€ werden voll angesetzt in der USt-Erkl.

Auto wandert mit 16.000€ ins Anlagevermögen.

AfA bei 6 Jahren = 2.666€ jährlich linear (oder geht da auch degressiv?)

Kosten an Benzin, Versicherung, Reparaturen etc. im Jahr = 4000€ zzgl. 19% VSt.

Auch diese VSt (760€) wird in der USt-Erkl. voll angesetzt.

Nutzung im 1. Jahr 80% privat, 20% betrieblich.

D.h. es werden von AfA netto 2.666 x 80% = 2132,80€ und lfd. Kosten netto 4.000 x 80% = 3.200€ als Privatanteil berechnet, insgesamt also 5332,80€.

Darauf werden 19% USt. geschlagen = 6346€.

Das wird als Einnahme verbucht.

Soweit ok?

Nochmals vielen Dank
und viele Grüße

Frank

Hallo,

danke für Deine Antwort!

Nur um sicherzugehen, das würde also quasi so berechnet werden
(beispielhaft):

Auto kostet 16.000 neu zzgl. 19% USt = 19.040€.

Die 19% VSt. = 3.040€ werden voll angesetzt in der USt-Erkl.

ja

Auto wandert mit 16.000€ ins Anlagevermögen.

AfA bei 6 Jahren = 2.666€ jährlich linear (oder geht da auch
degressiv?)

geht au. Achtung im Jahr der Anschaffung nur zeitanteilig. Bsp. am 15.02.07 gekauft (2666 * 11)/12 = 2444.

Kosten an Benzin, Versicherung, Reparaturen etc. im Jahr =
4000€ zzgl. 19% VSt.

falsch, Versicherung hat keine Vorsteuer

Auch diese VSt (760€) wird in der USt-Erkl. voll angesetzt.

grundsätzlich: ja

Nutzung im 1. Jahr 80% privat, 20% betrieblich.

D.h. es werden von AfA netto 2.666 x 80% = 2132,80€ und lfd.
Kosten netto 4.000 x 80% = 3.200€ als Privatanteil berechnet,
insgesamt also 5332,80€.

2.666 + 4000 = 6666 -> x 0,8 = 5332,80 und darauf halt die 19 % USt

Darauf werden 19% USt. geschlagen = 6346€.

Das wird als Einnahme verbucht.

Soweit ok?

Ja

Nochmals vielen Dank
und viele Grüße

Frank

Aber zur Not vertrauensvoll an jmd wenden, der sich damit auskennt.

akkon

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Danke!
Hallo,

danke für die Antwort!

Viele Grüße
Frank