EÜR Formular nicht zwingend

Hallo,

als Kleingewrbler bzw. Freiberufler kann man ja eine EÜR beim FA abgeben. Das kann auch formlos geschehen. Aber, da man das ja wohl nur noch auf elektronischem Weg machen darf, besteht die Frage, wie dass denn ohne das EÜR Formular funktionieren soll?

Gruß jetme

Hallo,

als Kleingewrbler bzw. Freiberufler kann man ja eine EÜR beim FA abgeben. Das kann auch formlos geschehen. Aber, da man das ja wohl nur noch auf elektronischem Weg machen darf, besteht die Frage, wie dass denn ohne das EÜR Formular funktionieren soll?

Einfach wie immer das Stück Papier der Einkommensteuererklärung beifügen. Ein bißchen Papier muss man da ja nach wie vor hinschicken.

Grüße

Entschuldigung, aber bedeutet das, daß neben der ELSTER Übermittlung auch noch in Papierform eingereicht werden kann/muss? Und was soll man denn da noch in ELSTER übermitteln? Die Konstellation: Ehepaar; Ehefrau: EM-Rentnerein mit Minijob; Ehemann: Altersvollrentner, Freiberufler/Kleingewerbler. Seit Rentenbeginn des Mannes wurde keine Einkommenssteuererklärung mehr abgegeben. Mit Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit des Mannes im Nov. 2013 muss bis zum 31.5.2014 wieder eine Steuererklärung abgegeben werden. Welche? Eine Einkommenssteuererklärung, in der das Ehepaar erfasst ist plus EÜR für den Mann? Und ds dann über ELSTER? (Bis auf das bereits erwähnte Zusatzpapier EÜR).

Danke!
Gruß jetme

Also erstmal
ELSTER
ohne elektronisches Zertifikat = Ausdruck mit Unterschrift ans FA
mit elektronischem Zertifikat = „papierlos“ elektronisch ans FA
(die elektronische Übermittlung ist Pflicht für Unternehmer/Gewinneinkünfte)
Übersicht zur elektronischen Übermittlung - siehe hier (ganz unten)
https://www.elster.de/untern_recht.php#gesest

„papierlos“ bedeutet letztendlich doch nicht papierlos, weil bestimmte Belege „aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtend einzureichen sind“ und weil eh’ immer noch irgendwelche Anlagen/Nachweise vorzulegen sind bzw. einzeln angefordert werden.
Einfacher ist es durch ELSTER m.E. leider nicht, weil man Wochen/Monate nach der Steuerklärung, wenn man die Akte längst abgehängt hat, eigentlich immer eine Rückfrage erhält, nochmal alles herauskramen und verlangte Belege/Nachweise einreichen muss.
z.B. hier ganz unten > Belegvorlage …
https://www.elster.de/elfo_home.php

Das Ehepaar muss eine ganz normale Einkommenssteuererklärung abgeben plus die entsprechende Anlage für die Gewinneinkünfte - je nachdem > aus Gewerbebetrieb oder > aus selbständiger Arbeit („Freiberufler“ gibt es so ja nicht)

Zur Steuererklärung der Gewinneinkünfte gehört die Gewinnermittlung (Einnahmen abzüglich Ausgaben), welche Kleinunternehmer auch in Form der EÜR abgeben „dürfen“, aber nicht müssen (EÜR ist komplizierter als nur E./.A, EÜR geht elektronisch, einfache Gewinnermittlung nicht)

Als erstes müsst ihr euch also um das elektronische Zertifikat kümmern = bei Elster Online anmelden und euch vorher für ein Sicherheitsverfahren entscheiden, die Anmeldeprozedur dauert ein paar Tage/Wochen …
https://www.elster.de/eon_home.php
Außerdem muss der PC mit entsprechender Software ausgestattet sein:„Die Nutzung des ElsterOnline-Portals mit der Kombination Internet-Explorer 6 und Windows XP ist ab 13.05.2014 nicht mehr möglich. Bitte stellen Sie vor diesem Zeitpunkt auf einen neuen Browser um.“
https://www.elsteronline.de/eportal/Oeffentlich.tax

Viel Spass mit der schönen neuen ELSTER-Welt (Vorsicht Ironie!)

Grüsse Rudi

1 Like

Hallo Rudi,

vielen Dank für die ausführlichen Hinweise! Dennoch bleiben Fragen:
warum gibt es keinen Freiberufler? Und was ist der Unterschied zwischen E/A und EÜR ? Der Ehemann betreibt seine Selbstständigkeit als Sachverständiger für Immobilienbewertung. Beim der „Anmeldung“ beim FA wurde angegeben, dass diese Tätigkeit auf „Freiberuflicher“ Basis ausgeführt wird. Es kam aber keine Rückmeldung. Eine Steuernummer wurde auch nicht zugewiesen!? Wenn die E/A günstiger ist, kann diese ja wohl nicht über ELSTER online erstellt werden? Muss diese dann auf dem Papierweg ans FA? In 2013 gab es nur Aufwendungen, Einnahmen kamen erst ab Jan. 2014 (Zufluss). Können die „Verluste“ aus 2013 dann für 2014 übertragen werden? Evtl. auf Antrag?

Danke!
Gruß jetme

warum gibt es keinen Freiberufler?

Weil die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind

Und was ist der Unterschied
zwischen E/A und EÜR ?

Bis zu einem Umsatz von 17.500 € reicht es aus, wenn man eine Einnahme-/Überschussrechnung erstellt.
Überschreitet man die Grenze, muss man die EÜR abgeben

Der Ehemann betreibt seine
Selbstständigkeit als Sachverständiger für
Immobilienbewertung. Beim der „Anmeldung“ beim FA wurde
angegeben, dass diese Tätigkeit auf „Freiberuflicher“ Basis
ausgeführt wird. Es kam aber keine Rückmeldung.

Was man angibt ist ja erst in zweiter Linie relevant, es sind nunmal gewerbliche Einkünfte

Wenn die E/A
günstiger ist, kann diese ja wohl nicht über ELSTER online
erstellt werden?

Die kann im Ergebnis nicht günstiger sein, es muss unterm Strich das gleiche rauskommen

In
2013 gab es nur Aufwendungen,

Die werden ja erstmal mit den anderen Einkünften verrechnet.
Nur wenn alle Einkünfte zusammengerechnet negativ sind, können diese wahlweise ein Jahr zurück- oder eben vorgetragen werden

Hallo Petz,

wieso können Sie behaupten, dass die gesetzlichen (welche) Voraussetzungen nicht erfüllt sind?
Sie schreiben: Bis zu einem Umsatz von 17.500 € reicht es aus, wenn man eine Einnahme-/Überschussrechnung erstellt.
Überschreitet man die Grenze, muss man die EÜR abgeben
Meinten Sie vielleicht: Bis zu einem Umsatz von 17.500 € reicht es aus, wenn man eine Einnahme-/Ausgabenrechnung erstellt?
Und noch eine Frage: gilt das Überschreiten der 17500 € Grenze nur im Gründungsjahr oder auch in den folgenden Jahren? Waren da nicht 50000 € die Grenze?

Überschreitet man die Grenze, muss man die EÜR abgeben
Es wird bei dieser Tätigkeit ja kein Gewerbe im engeren Sinn betrieben, sondern eine Dienstleistung erbracht. In den Katologähnlichen Berufen finden sich doch auch Sachverständige?
Die E/A ist wohl als „günstiger“ im Sinne von „einfacher“ und evtl. „nicht formal wiederkehrend, wie z.B. im Formular der EÜR anzugebender Punkte“ zu verstehen.

Was die sonstigen Einkünfte betrifft handelt es sich um Renten und einen MiniJob der Ehefrau, die ja bisher auch nicht versteuert wurden.

Gruß jetme