Verlustrücktrag
Hallo,
vielen Dank, das klingt sehr einleuchtend, soweit hab ich es
verstanden. Im die ganze Zeit „hypothetischen Fall“ träfe also
Variante 1 zu.
also keine Verlustfeststellung
Wenn ich mir nun deine beiden Rechenbeispiele ansehe, wirft
sich mir die Frage auf:
- was passiert in deiner Variante 2 mit dem Verlust? In
Variante 1 wird dieser „verrechnet“ und gut ist.
Was „passiert“ aber in Variante 2 mit ihm: teilweise
Verrechnung? Verrechnung erst im nächsten Jahr?
27.000,-€ werden gleich verrechnet und die sind dann verbraucht. Der Rest von -43.000,-€ wird gesondert festgestellt.
Du hast dir aber nicht § 10 d EStG durchgelesen??
Da steht, dass der Verlust in das Vorjahr zurückgetragen wird: Auswirkung ist, dass dann -43.000,-€ dort abgezogen wird. Man kann aber auch beantragen, dass dies nur teilweise oder gar nicht erfolgt.
Nehmen wir man an die nichtselbständigen Einkünfte wären
Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit 25.000,-€
abzüglich Werbungskosten 4.000,-€
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit 21.000,-€
Verlustrücktrag aus dem Folgejahr 21.000,-€
verbleibender Verlustbetrag -43.000,-€
Verbrauch 21.000,-€
festzustellender verbleibender Betrag -22.000,-€
Dieser Betrag wird zwingend beim Folgejahr nach dem Verlustentstehungsjahr abgezogen. Und ist dann dort vollständig verbraucht.
und
- kann man sich für Variante 1 oder 2 „entscheiden“
nein!! dann es ist zwingend dazu notwendig eine negative Summe der Einkünfte überhaupt zu haben
oder ist
das abhängig von der Höhe des Verlustes,
ja, nur wenn dieser höher ist als alle positiven Einkünfte
oder ist das
abhängig, ob - wie oben schon besprochen - der
Steuerpflichtige auf dem Mantelbogen ganz oben Seite 1 sein
Kreuzchen macht,
nein für das Verlustentstehungsjahr kein Kreuz
es also selbst in der Hand hat?
nein,
Ich kann mit
dem Steuerdeutsch „gesondert festgestellt“ nicht recht was
anfangen,
gesondert festgestellt werden manche Besteuerungsgrundlagen siehe
§ 179 und 180 AO
http://www.steuernetz.de/gesetze/ao04/p180.html
denn was hätte diese „gesonderte Feststellung“ für
Konsequenzen: wird mit dem Verlustbetrag die Steuer für 2004
weitergerechnet, oder nicht, sondern erst die Steuer für 2005
(Vortrag)?
siehe oben
Sorry, ich hab zwar die „Rechenmaschine“ jetzt kapiert, nicht
aber die Auswirkungen oder: Wahlmöglichkeit zwischen deinen
beiden Varianten?
keine Wahl in deinem Beispielsfall!!!
Vielen Dank für deine Geduld.
die aufgebraucht ist. Ich gehe mir jetzt erst was kochen…
Schöne Grüße
C.