[EÜR,USt] Kleinunternehmer - Gewinnermittlung?

Hallo zusammen,

folgenden Allgemeine Frage bei Kleinunternehmern mit Gewerbeschein:

Wenn man als Arbeitnehmer zusätzlich ein Kleingewerbe anmeldet,
(bis zu ca. 8000 Euro jährlich umsatz ohne mwst ausweis auf rechnungen)
was ist hierzu zur korrekten buchhaltung zu beachten, ausser das man
die Rechnungen mit der Steuernummer ausweisen muss?

_ Muss in diesen Falle eine Billanz erstellt werden?
_ Werden diese Einnahmen vom Finanzamt versteuert wenn ja wieviel?
_ wo bekommt man für Laien verständliche Hilfe zum nachlesen?

Leider habe ich hierzu bisher keine leicht verständlciehn Hilfestellungen gefunden.

freundliche grüße und danke im voraus für evtl. weiterführende infos!

http://www.hessen.de/irj/servlet/prt/portal/prtroot/…

Dürfte für den Anfang ausreichen.

Muss in diesen Falle eine Billanz erstellt werden?

In derRegel reicht eine Einnahmenüberschussrechnung EÜR

Werden diese Einnahmen vom Finanzamt versteuert

Nicht die Einnahmen, sondern der Gewinn (= Einnahmen - Ausgaben)

wenn ja wieviel?

über den „ganz dicken Daumen“ je nach bisheriger
Einkommens- und Steuersituation: 25% bis 35%
genauer: http://www.steuer.niedersachsen.de/Service/EStEuroTa…

Wo bekommt man für Laien verständliche Hilfe zum nachlesen?
Leider habe ich hierzu bisher keine leicht verständlichen
Hilfestellungen gefunden.

dann schu mal hier rein:
http://www.klicktipps.de/gewerbe.htm

Gruß JoKu