Fällt eine Autorep. unter Besondere Belastung

Ich habe vor 2 Jahren ein Auto gekauft und habe nun ein riesiges Problem.
Ich habe nach 19800 Kilometern einen grossen Motorschaden der von VW nur auf Kulanz(Garantie und Gewähleistung seit 1 Monat abgelaufen) zu 70 % übernommen wird.
Ergo bleiben 30% der Kosten(ca.2500 Euro) bei mir hängen.
Hier nun meine Frage:
Kann ich die entstandenen Kosten im nächsten Jaht bei der Steuererklärung als aussergewöhnliche Kosten/Belastung angeben,und wenn ja, wie mache ich es genau?

Leider fallen Autoreparaturen nicht unter die außergewöhnlichen Belastungen, das wären nur Krankheitskosten (über einer zumutbaren Eigenbelastung), Beerdigungskosten,Scheidung, Zusatzkosten einer Behinderung, Hochwasser o. ä.

Leider fallen Autoreparaturen nicht unter die
außergewöhnlichen Belastungen, das wären nur Krankheitskosten
(über einer zumutbaren Eigenbelastung),
Beerdigungskosten,Scheidung, Zusatzkosten einer Behinderung,
Hochwasser o. ä.

Ok, und vielen Dank.
Trotzdem,gibt es gar keine Möglichkeit die Kosten Steuerlich abzusetzen? z.b. eine teilweise Absetzung oder den Arbeitslohn.Sowas in der Art.

Ja, sorry, hab ich nicht dran gedacht. Die Arbeitskosten kann man absetzen, aber nicht bei den außergewöhnlichen Belastungen, sondern bei den Handwerkerarbeiten. Dort den vollen Betrag der Lohnkosten eintragen und das Finanzamt zieht dann 20% daraus bei der Steuer ab. Die Lohnkosten müssen aber extra auf der Rechnung ausgewiesen sein, kennen die Kfz-Werkstätten meist aber schon und machen das auch von sich aus.

Viele Grüße,
C.

Wenden Sie sich am besten an einen Lohnsteuerberatungsverein.

Na, das ist doch wenigstens etwas.
Vielen Dank für die Info

Hallo
Wenn du das Auto privat nutzt dann nicht den pro gefahrenen Kilometer werden ja schon einfach 30 cent in der Steuererklärung als Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte geltend bemacht und das beinhaltet auch die Kosten für Reperaturen und sonstiges.
Wenn das Auto ausschließlich dienstlich benutzt wird dann vllt schon eher, aber dann auch nicht ganz sondern nur ein teil genau weiß ich die Rechnung leider auch nicht.
LG Mausi123

Vielen Dank für die Info.

Hallo,
diese Kosten sind leider nicht als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig. Darunter fallen nur Kosten denen man sich aus rechtlichen, sittlichen oder tatsächlichen Gründen nicht entziehen kann.
Mit freundlichen Grüßen

sorry, keine Ahnung…

Hallo elfe61,

nach meinem Wissen geht das nicht. Was anderes wäre für mich auch neu.

Mfg
Michelle

Hallo Michelle,

leider habe ich diese Info schon mehrfach erhalten.
Trotzdem vielen Dank für deine Mail.
Mfg
Elfe 61

Hallo,

nach meiner Einschätzung haben Sie keine Möglichkeit die Kosten als außergewöhnliche Belastung getend zu machen.

Hallo elfe61,

wenn ihr PKW ausschliesslich dazu dient, das Sie zu Ihrer Arbeitsstätte kommen, dann können Sie in als aussergewöhnliche Belastung geltend machen.

Das heisst aber nicht gar nichts zu tuen.
Ein Versuch ist es immer Wert, manche Finanzämter sind kulant und akzeptieren es.Mehr wie streichen kann das Finanzamt nicht.

In Ihrem Fall, gehen sie mit der Einkommensteuererklärung zu ihrem Finanzamt, die sind dazu verpflichtet, ihnen mit Rat und Tat weiter zu helfen.

mfg
Angela06

hallo elfe61,

zuerst mein Mitgefühl für Deinen KfZ-Schaden; ich wäre genauso sauer wie Du.

Den an Dir hängen bleibenden Teil würde ich in jedem Fall in der Steuererklärung geldend machen.

Grundsätzlich sind zwar mit der Kilometerpauschale ( ein Fahrtenbuch führst Du ja bestimmt nicht ) alle KfZ - Kosten incl. Reparaturen abgegolten. Aber dennoch würde ich diese Kosten als zusätzliche Werbungskosten in der Anlage N angeben.

Wenn der Motorschaden auf der Fahrt zum Arbeitsplatz eingetreten Ist ( der berühmte Knall auf der Fahrt zur Arbeit ) hast Du sogar noch Argumentationshilfen.

Weiterhin und ergänzend würde ich diese Kosten als außergewöhnliche Belastung auf Seite 4 des Hauptvordruckes ( ich weiß zwar nicht, wo dies so richtig paßt ) geltend machen.

Nachforschungen in der Fachliteratur kann ich leider z. Zt. nicht machen wegen Überlastung.

Viel Erfolg !!!

Privater Tipp: Spreche doch Deinen Arbeitgeber an; vielleicht ist er großzügig und gibt Dir einen Zuschuss, auf den Du aber keinen Anspruch hast.

MfG

Stefan Seidel

Hallo,
So viel ich weiß können nur Selbständige Autoreparaturkosten absetzen.Falls dein Partner Selbständig ist kannst du die Kosten über ihn zur Hälfte absetzen.
Wie ist dein Motorschaden entstanden? War es selbstverschulden?Zahlt deine Versicherung auch nichts?
Wenn es kein grobes Selbstverschulden war ,würde ich mir das von dem Autohaus nicht gefallen lassen.Falls du Vollkasko hast sprich mit deiner Versicherung.
Ich hatte vor 2 Jahren selbst so einen ähnlichen Fall,da mir ein Hund nachts voll ins Auto lief und der Kühler dabei kaputt ging. dabei wurde der Motor heiß und in der Autoanzeige hat nichts aufgeleuchtet.
Bei mir hat die Versicherung den vollen Schaden übernommen.
Gruß
monika61

Hallo,

Wie genau ist das mit der Vollkaskoversicherung gelaufen?
Für mehr Infos und Tipps wäre ich sehr dankbar.
Gruß
Elfe 61

Hallo,

Ich hatte den Unfall bei der Polizei gemeldet, da ich hoffte das der Hundehalter ausfindig gemacht wird.Bei der Polizei stellte sich heraus das der Hund nicht gemeldet war.Der gute Polizist gab mir den Rat Fotos von dem toten Hund zu machen und mit diesen zu meiner Versicherung zu gehen. Von der Werkstatt bekam ich auch eine bestätigung das keine Lichter an der Armatur für einen Schaden aufleuchteten. So bezahlte meine Versicherung den kompletten Schaden.Allerdings bin ich bis zu diesem Zeitpunkt auch 28 Jahre Unfallfrei gefahren.

Gruß
monika61

Hallo elfe61,

leider kannst Du das nicht steuerlich geltend machen. Solche Kosten gehören zu den Kosten der sogenannten „privaten Lebensführung“.

Viele Grüße
benhed

Hallo,
ich weiß, dass sie nicht mehr als Werbungskosten zu berücksichtigen sind, auch wenn der Schaden zwischen Wohnung und Arbeitsstätte passiert ist.
Es werden wohl auch keine außergewöhnliche Belastungen sein. Wäre mir neu.
Gruß