Fahrten REHA-Maßnahme

Pat ist einige Wochen in Reha.Familie soll in diese Reha Maßnahme in Form von Therapiesitzungen miteingebunden werden. In wie weit kann man diese Fahrten und evtl auch die Unterkunft vor Ort dann absetzen. Kann der Patient die Fahrten für übers WE, wenn er nach Hause fährt auch absetzen??

Viele Grüße

cathie

Servus,

bedeutet das „soll“, dass das medizinisch notwendig ist?

Ist die Reha selber medizinisch notwendig? Wer ist ihr Träger, welcher Teil der Aufwendungen wird von ihm übernommen?

Last, but not least: Würden die fraglichen Beträge überhaupt die Zumutbarkeitsgrenze übersteigen? Wenn nicht, ist es uninteressant, sich mit Einzelheiten zur Unterscheidung Heilkur / Reha zu beschäftigen.

Schöne Grüße

MM

die REHA ist medizinisch notwendig und Träger ist die Rentenversicherung.

Servus,

nochmal: Ist die Einbindung der Familie medizinisch notwendig?

Beides, sowohl medizinische Notwendigkeit der Reha, als auch medizinische Notwendigkeit der Einbindung der Familie, muss ärztlich attestiert werden. Am wenigsten Diskussionen gibt es, wenn das Attest vom MDK oder einem Amtsarzt kommt.

Bevor solche Schritte mit entsprechendem Aufwand unternommen werden, prüft man sinnvollerweise, ob sich die Außergewöhnliche Belastung überhaupt auswirkt (Zumutbare Belastung überschritten?).

Schöne Grüße

MM