Fahrtenmethode 1%-Regelung

Also die Nachleserei über dieses Thema ist immer noch irreführend. Wenn ich das richtig verstehe, ist in nachstehendem Beispiel ein neu angeschaffter Pkw dem Betrieb zugeordnet worden weil er auch mehr als 50% betrieblich vom Unternehmer genutzt wird. Wenn die 1%-Regelung genutzt wird, setzt der Unternehmer a l l e Kosten für das Fahrzeug (Kauf, Werkstatt, Waschen, Tankbelege alle für diesen Wagen natürlich nur, Versicherung…) als Betriebsausgaben ab und darf dafür keine 0,30EUR pro gefahrenem KM berechnen. (Fahrtenbuch wird so oder so geführt, rein vorsorglich). Dafür muss der Unternehmer 1% von der Bruttorechnungssumme (Kauf des Pkw`s) privat belasten oder 1% immer privat belasten von allen Kfz-Betriebsausgabebelegen??
Oder wie??
Kann das jemand besser erklären, als man in steuerlichen Infobättern nachlesen kann? Die Fallbeispiele sind vor allem dann immer anderst.
Freu mich auf alle Hinweise …
gruss flexi

Also die Nachleserei über dieses Thema ist immer noch
irreführend.

Ganz einfach:

Wenn das Fahrzeug zu über 50 % betrieblich genutzt wird

und

wenn der Unternehmer jeden Monat 1 % des Listenpreises als geldwerten Vorteil versteuert

dann kann er alle Kosten des Fahrzeug als Betriebsausgaben betrachten und die 30 Cent pro Kilometer vergessen.

Die Behandlung der Mehrwertsteuer hab ich jetzt mal weggelassen, da ich als nicht Vorsteuerabzugsberechtigter nicht genau weiß, wie das gehandhabt wird. Aber auch dazu wirst Du sicher noch Kommentare bekommen.

Hallo Nordlicht,

dann kann er alle Kosten des Fahrzeug als Betriebsausgaben betrachten

ja

und die 30 Cent pro Kilometer vergessen.

AG ja, wie soll er auch.

AN nein.
Er kann in seiner EST-Erklärung für eine einfache Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ab dem 21 km die 0,30 € ansetzen. Dies unabhängig vom geldwerten Vorteil oder des vollen Abzuges des Betrages aus der 1%-Regelung.

Mit Gruß

hweng

Hi,
hierzu habe ich nun mal noch eine genauere Frage!!

AN nein.
Er kann in seiner EST-Erklärung für eine einfache Fahrt
zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ab dem 21 km die 0,30 €
ansetzen. Dies unabhängig vom geldwerten Vorteil oder des
vollen Abzuges des Betrages aus der 1%-Regelung.

Bisher dachte ich immer, dass ein AN, der von seinem AG ein Dienstfahrzeug bekommt und nach 1%-Regelung versteuert, sich keine KM-Pauschale mehr ziehen darf. Dies scheint ja nicht so zu sein??!!??!!??

Angenommen Person A bekommt Dienstwagen von AG und versteuert nach 1% Regelung, hat seinen Wohnsitz in Ort A und Zweitwohnung (da Außendienstler) in Ort B. Kann er also Heimfahrten an Wochenenden mit 0,30 Euro ab dem 20. KM (bzw 0,30 Euro für jeden vollen KM in 2006) geltent machen???

Das ist ja klasse. Bin bisher immer davon ausgegangen, dass damit alles abgegolten ist.

Ich bitte um Erläuterung und sag DANKE!!!

Hallo Lumpi,

Das Lohnsteuerrecht regelt AG- und AN-Rechte. Manchmal ist das etwas schwer auseinander zu halten.

Der AN zahlt für den geldwerten Vorteil aus der Überlassung eines Firmenwagens zur privaten Nutzung Lohnsteuer. Das berechtigt ihn die Kilometerpauschale in Anspruch zu nehmen.

Wie viel von der Kilometerpauschale er in seiner Jahressteuererklärung in Anspruch nehmen kann, hängt von der Berechnung des AG ab.

Sie unten stehendes Beispiel:

Ein Arbeitnehmer erhält ab 2006 einen gebraucht angeschafften Firmenwagen auch zur Privatnutzung. Der Bruttolistenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung 2004 hat 27.507 EUR betragen. Die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte beträgt 40 km.

Geldwerter Vorteil für eigentliche Privatfahrten (1 % von 27.500 EUR) 275 €

  • Zuschlag für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte 330 €
    (0,03 % x 27.500 EUR x 40 km)
    ./. pauschale Besteuerung (15 Tage 0,30 € x 40 km) - 180 €
    (2007 ab 21. km)
    = lohnsteuerpflichtiger Sachbezug Firmenwagen für einen Monat 2006 425 €

Der Arbeitgeber hat nach § 40 Abs. 2 Satz 2 EStG die Möglichkeit, den geldwerten Vorteil für die Fahrten zur Arbeit mit 15 % pauschal zu versteuern. Er darf dabei unterstellen, dass der Firmenwagen hierfür an 15 Arbeitstagen monatlich benutzt wird. Der geldwerte Vorteil von 330 € kann deshalb bis zu 180 € (15 Tage x 0,30 € x 40 km) pauschal versteuert werden; der verbleibende Differenzbetrag von 150 € muss zusammen mit dem übrigen Arbeitslohn nach der Lohnsteuerkarte des Arbeitnehmers versteuert werden.

Der Arbeitgeber hat deshalb pauschal besteuerte Leistungen im Zusammenhang mit Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte auf der Steuerkarte gesondert zu bescheinigen. Die pauschal besteuerten Bezüge mindern die abziehbaren Werbungskosten des AN.

Alles Wissenswerte dazu finde man in der Lohnsteuer-Richtlinie.

Mit Gruß

hweng

Hallo hweng, (re zur Antwort an Nordlicht)

man bedenke, die 1.Anfrage war für einen Unternehmer betreffend!!
Für AG und AN-Fahrtenabrechnungsmethoden bestehen schon Unterschiede und auch Unterschiede nach Art der Betriebsfahrten. Also nicht verwechseln . Das ist halt ein Thema, das man auf sich gezielt bestimmt erfragen muss.
Gruss WillenbergU - und danke meienrseits für alle Hinweise.

GERNE NOCH MEHR KOMMENTARE! Davon kann man ja nicht genug lesen.
Wir sind hier beim Thema: Unternehmer - Pkw Betriebsfahrten über 50% - (also bei 1%Regelung alle Belege und Rechnungen für dieses Fahrzeug betrieblich absetzen. Auch wenn mit der einen oder anderen Tankquittung gerade eine private Reise durchgeführt wurde. Ist doch richtig oder???!!!

…::dann kann er alle Kosten des Fahrzeug als Betriebsausgaben betrachten

ja

und die 30 Cent pro Kilometer vergessen.

AG ja, wie soll er auch.

hweng

Hallo alle,

alles in allem ist das eine unendliche Rechnerei. Gott sei dank verstehen die Steuerberater was von diesem Thema.

Ich habe mir das ausrechnen lassen und ich spare richtig viel Geld wenn ich es nach der Fahrtenbuch Metohde mache, da der private Anteil sehr gering ist. Leider muß ich nun alle Fahrten peinlich genau aufschreiben. Aber bei einer erwarteten Ersparnis von ca 1500 € in 2007 denke ich dass es sich lohnt.

Meinem AG war es egal welche Art ich wähle.

Erwähnenswert finde ich, dass es hier viele Softwarelösungen am Markt gibt die meinen Aufwand doch teilweise resht stark reduzieren. Ich habe mich für das KFZ-Fahrtenbuch 2 entschieden. Somit kann ich meine Fahrten direkt am PDA während der Fahrt erfassen und per Sync auf den PC übertragen. Gemäß einer Bestätigung auf der Webseite ist das Fahrtenbuch auch vom Finanzamt anerkannt. http://www.kfz-fahrtenbuch.com

Viele Grüsse

Christina