Fahrtkosten als Student der Dualen Hochschule

Hi,

ich habe eine Frage dazu, wie ein Student der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (ehemals Berufsakademie) die Fahrtkosten in der Steuererklärung geltend machen kann.

Mein Wissensstand ist, dass man Fahrtkosten an die Arbeitsstelle ganz normal, wie jeder andere Arbeitnehmer, als Werbungskosten mit der Kilometerpauschale absetzen kann. Also unabhängig davon, ob man mit dem Auto fährt, läuft oder öffentliche Verkehrsmittel nimmt 30 cent pro Kilometer und nur eine Strecke.

Problematisch wird es jetzt nur bei den Fahrten zur Dualen Hochschule. Bei diesen kann man meines Wissens sowohl für Hin- als auch für Rückfahrt 30 cent geltend machen, also doppelt so viel.

  • Ist dies korrekt?
  • Wo trägt man das in die Steuererklärung ein?
  • Wenn man das z.B. als Fortbildungskosten oder Ausbildungskosten angibt, schließe ich aus meiner Steuersoftware (WISO), dass man die 30 cent nur bei Fahrten mit dem eigenen PKW bekommt. Nutzt man öffentliche Verkehrsmittel, werden nur die tatsächlich entstandenen Kosten angerechnet. Ist dies korrekt?

Ich bezweifle, dass die Steuersoftware den konkreten Fall eines DH Studenten kennt und hoffe daher an die Steuerexperten hier. Danke schonmal!

Gruß,
Nico.

Unter http://www.steuertipps.de/lexikon/berufsakademie steht, dass Fahrtkosten als Dienstreise abgerechnet werden müssen. Und bei Dienstreisen kann man ja die 30 cent Pauschale nur bei PKW Fahrten geltend machen, oder?