Hallo liebe Fachexperten,
wie so oft quaält mich die steuerliche Frage bzgl. der doofen Kilometerversteuerung.
Ich bin freier Dienstleister daher Selbstständiger.
Ich benutze mein PKW, dass ich nach der % Regelung steuerlich absetze. D.h. Anschaffung (AfA), Benzin und Sonstige Kosten.
Nun ist es so, dass ich demzufolge ja keine Kilometerpauschalen mit 0,30 € berechnen kann, da ich diese von meinen Kostenträgern so auch nicht bezahlt bekomme.
In meiner Situation, ist es jetzt allerdings so, dass in meinem Honorar der Fahrtkostenanteil mit berechnet bzw. enthalten ist.
D.h. jeder KM den ich zum Kunden fahre und jeder KM den ich mit meinen Kunden (Klientenfahrten) unternehme, geht zu lasten meines Honorars. Oder habe ich da einen absoluten Denkfehler?
angenommen, ich erhalte 40,00 € Die Std. und bekomme für diese Leistung (15 Std.) 600,00 € im Monat. Habe ich diese ja dann auch voll zuversteuern.
Jetzt fahre ich allerdings zu meinen Kunden und habe zusätzliche Klientenfahrten mit meinen Klienten in einer Höhe von ca. 150,00 €. dann würde ich doch rechnerisch einen Verlust von 150,00 € machen oder nicht.
Wie werden diese denn nun steuerlich berechnet?
Oder werden diese aufgeteilt in An/Abfahrt und Klientenfahrten??? Ich weiß es einfach nicht.
600 € : 15 Std. = 40,00 €
450 € : 15 Std. = 30,00 €
Dies ist dann eine Reduzierung meines Honorars um 10,00 €.
Wer kann mir da nun eine genaue Aufklärung erteilen, damit das Thema, für mich endlich abschließen kann.
für eure regen Antworten vorab vielen Dank.
Gruß andrejos