Fahrtkosten bei freien Dienstleistern

Hallo liebe Fachexperten,

wie so oft quaält mich die steuerliche Frage bzgl. der doofen Kilometerversteuerung.

Ich bin freier Dienstleister daher Selbstständiger.
Ich benutze mein PKW, dass ich nach der % Regelung steuerlich absetze. D.h. Anschaffung (AfA), Benzin und Sonstige Kosten.

Nun ist es so, dass ich demzufolge ja keine Kilometerpauschalen mit 0,30 € berechnen kann, da ich diese von meinen Kostenträgern so auch nicht bezahlt bekomme.

In meiner Situation, ist es jetzt allerdings so, dass in meinem Honorar der Fahrtkostenanteil mit berechnet bzw. enthalten ist.
D.h. jeder KM den ich zum Kunden fahre und jeder KM den ich mit meinen Kunden (Klientenfahrten) unternehme, geht zu lasten meines Honorars. Oder habe ich da einen absoluten Denkfehler?
angenommen, ich erhalte 40,00 € Die Std. und bekomme für diese Leistung (15 Std.) 600,00 € im Monat. Habe ich diese ja dann auch voll zuversteuern.
Jetzt fahre ich allerdings zu meinen Kunden und habe zusätzliche Klientenfahrten mit meinen Klienten in einer Höhe von ca. 150,00 €. dann würde ich doch rechnerisch einen Verlust von 150,00 € machen oder nicht.
Wie werden diese denn nun steuerlich berechnet?
Oder werden diese aufgeteilt in An/Abfahrt und Klientenfahrten??? Ich weiß es einfach nicht.
600 € : 15 Std. = 40,00 €
450 € : 15 Std. = 30,00 €
Dies ist dann eine Reduzierung meines Honorars um 10,00 €.
Wer kann mir da nun eine genaue Aufklärung erteilen, damit das Thema, für mich endlich abschließen kann.

für eure regen Antworten vorab vielen Dank.
Gruß andrejos

Guten Morgen,
daß ich als „Nicht-Steuerfachmann“ dazu gefragt werde, ehrt mich. Meine Erfahrung dazu ist, daß mit dem Einprozentkostensatz plus AfA in die Einkommensteuererklärung der zu versteuernde Einkommensteil verringert wird. Dieser Kostenteil ist also steuerfrei, d.h. das FA ist schonmal raus.
Anders ist es mit dem Honorar. Wenn im Stundensatz alle anfallenden eigenen Kosten einberechnet sind bzw. mit abgegegolten werden -was üblich ist- dann muß man neu verhandeln.
Gruß

Hm,klingt kompliziert. Ich würde mal sagen -das ist aber nicht juristisch abgesichert- dass du doch Fahrten von Wohnung zur Betriebsstätte absetzen können müsstest (das sind dann 30Ct pro Entfernungskilometer). Außerdem stimmt deine Honorarrechnung nicht ganz, denn du musst eigentlich ja auch mitberechnen, dass du dein Auto steuerlich absetzen kannst.
Lg
Natascha

Guten Tag,
alle Aufwendungen gehen in die G+V-Rechnung ein. Also auch sämtliche Fahrtkosten - und zwar in voller Höhe. Wenn Sie Ihre BWA anschauen, dann müssten diese Aufwendungen dort klar ersichtlich sein.
Somit haben Sie diese gesamten Kosten (Fahrtkosten sind steuerlich abzugsfähig) steurelich geltend gemacht (Fahrtksoten sind stuerlich abzugsfähig).
Herzliche Grüße
Karl-Otto Kaiser

Hallo,

unter der Annahme, dass Du Einnahme-Überschuss-Rechner bist - ist die „Verlustsichtweise“ soweit korrekt!

Sind die Fahrtkosten im Pauschalsatz enthalten, versteuerst Du, was du vereinnahmst.

Für die Gewinnermittlung sind die Fahrtkosten (entweder pauschal mit 0,30EUR/km oder über deine 1%-Regelung wie genannt) zwar abziehbar - und damit die Einkommensteuer mindernd - aber diese ja auch real anfallenden Kosten mindern deinen „Gewinn“

der Verlust liegt zwar nicht (wie im Beispiel genannt) bei 150 EUR - denn die schmälern ja den zu versteuernden Gewinn um 150 EUR - und somit zahlst du auf die 150 EUR keine Einkommensteuer) - wieviel Steuern du sparst hängt von deinem Spitzensteuersatz ab - aber ca. 100 EUR (würde ich mal pauschal sagen) „setzt du zu“.

Fazit: Gerade bei jetzigen Spritpreise solltest du in Zukunft solch eine Pauschalvereinbarung tunlichst unterlassen - außer der hohe Tagessatz „gibt es her“

BEMERKUNG: „Dies ist keine Rechtsberatung, keine Steuerberatung, sondern lediglich meine persönliche Meinung!“

Da ist kein Denkfehler, die Kfz Kosten werden ja voll bei der EÜR/Bilanz unter Ausgaben abgezogen. Falls die Honorarkalkulation nicht aufgeht, teurer werden oder Fahrtkostenpauschale (ähnlich Handwerker) einführen (wenn die Kundschaft das mit macht).

hallo leider ist in deutschland die rechtsberatung und steuerberatung per gesetzt geregelt ich dürfte hier selbst wenn ich es wüßte keine antwort geben

mfg Kai Peter Hoppe