Hallo! Ich möchte in meiner Einkommensteuererklärung 2003 meine täglichen Fahrtkosten (fallen ja Werbungskosten)geltend machen. Ich fahre ca. täglich 45 km hin und 45 km zurück.
Wie kann ich mir denn jetzt UNGEFÄHR ausrechnen, wieviel ich vom Finanazamt vermutlich zurück bekomme? Ich bin nämlich leider komplett uninformiert was Steuern betrifft.
Außerdem ziehe ich zum 1.01.04 in den Ort, in dem ich auch arbeite, also näher an die Arbeitsstätte, was meine Fahrtkosten täglich um ca 1,5 Stunden reduziert, was ja als Vorrausstezung gilt, Umzugskosten in der Einkkommensteuererklärung als Werbungskosten geltend machen zu können. Bis zu welchem Betrag kann man die Umzugskosten denn angeben? Und was kann ich dann zurück bekommen??
Vielen Dank für Eure Hilfe!!!