Moinsen,
e hat einen Knoten im Hirn…
Mal angenommen, man macht eine Fortbildung und sucht diese Fortbildungsstätte direkt im Anschluss an die Arbeit auf. Wie berechnen sich die Fahrtkosten?
Für die Fahrt zur Arbeitsstätte klar die einfache Entfernung. Wie setzen sich nun die Fahrtkosten zur Fortbildungsstätte zusammen. Legt man nun die tatsächlich gefahrenen Kilometer von der Arbeitsstätte zur Fortbildungsstätte und dann zurück nach Hause zu Grunde? Oder zieht man von diesen tatsächlich gefahrenen Kilometern noch die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ab, da diese ja schon durch die Entfernungspauschale abgegolten sind. Es erschließt sich nicht so ganz das BFH-Urteil vom 10.04.2008 (VI R 66/05) sowie die neuen Lohnsteuerrichtlinien.
Wie liegt der Sachverhalt mit den Verpflegungsmehraufwendungen wenn man direkt von der Arbeit zur Fortbildung fährt? Man wäre ja dann mehr als 8 Std. von zu Hause weg. Oder wäre ein Ansatz nur möglich wenn man länger als 8 Std. von Wohnung UND Arbeitsstätte fernbleibt?
Vielen Dank für die Entwirrung des Knotens!
e