Fahrtkosten ins Internat

Guten Tag Zusammen,

nehmen wir mal an, eine Familie Mustermann hat ein Kind.

Dieses Kind soll nun ein 350 KM entferntes Internat besuchen.
Das Kind soll aber jedes Wochenende am Freitag wieder nach Hause kommen und am Sonntag wieder ins Internat fahren. Und dies alles mit der Deutschen Bahn

Nun fragt sich Herr Mustermann, ob er diese Fahrtkosten zum Internat und zurück nach Hause steuerlich absetzen kann ?

Und ggfs. auch Verplegungs-Mehraufwendungen ?

Was meint ihr zu diesem Fall ?

Beste Grüße

Salve,
in einer Klausur müßte als Antwort stehen:
der Internatsbesuch dient nicht der Einkünfteerzielung, folglich können keine Werbungskosten abgezogen werden.
Allgemeine Kosten sind mit dem Kindergeld abgegolten, lediglich Schulgeld kann als Sonderausgabe abgezogen werden, soweit die Voraussetzungen vorliegen.
gruß
donsenilo