FAHRTKOSTEN mit Firmewagen ALS W-KOSTEN ABSETZBAR?

HI,

HABE FOLGENDE FRAGE: Kann ich die Fahrtkosten als Werbungskosten
auch dann geltend machen, wenn ich einen Firmenwagen fahre und
die 0,003% pro Kilometer versteuert habe ?

gruß christian

Wäre schön, aber: NEIN! (o. T.)
.

Es heißt eindeutig:
Mit eigenem oder zur Nutzung überlassenem PKW.
(Seit Steuerreform 1990)

Dem steht auch nciht entgegen, daß der PKW „gestellt“ ist, da der Geldwerte Vorteil wie Arbeitslohn erfaßt wird und Deine Einnahmen erhöht!

ja das sehe ich auch so,
aber die tessavance hat mich unsicher gemacht. aber logisch ist es! da du ja die unentgeltliche überlassung versteuerst musst du natuerlich auch die gefahrenen kilometer ansetzen könnnen.

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N’doch!
Die chaoshexe hat trotz ihres Temperaments Recht.

Die Versteuerung nach der 1%-Regelung wird als Aufwand des Arbeitnehmers angesehen. Somit kann die Pauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte beansprucht werden.

Raúl Rivaldo
http://www.kukurukuku.de