Fahrtkostenerstattung durch Arbeitgeber

Ich habe die Auskunft erhalten, daß ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer die Kosten für den Weg von und zur Arbeit nur dann steuerfrei erstatten kann, wenn der AN öffentliche Verkehrsmittel nutzt und die entsprechenden Fahrscheine/Monatskarten vorlegt.
Eine Erstattung per Kilometerpauschale bei Benutzung eines Kfz. sei nicht möglich.

Kann mir jemand sagen, ob das so stimmt? Ich würde gerne einer unserer Angestellten die Fahrkosten erstatten, sie kann aber keine öffentlichen Verkehrsmittel nutzen (mind. eineinhalb Stunden Fahrzeit anstelle 15 Minuten mit dem Auto, da dort direkt nix fährt).

Grüße
Sebastian

Wäre es nicht einfacher wenn Ihre Angestellte die Möglichkeit der Lphnsteuerermäßigung nutzt ? Fahrtkostenerstattungen durch den Arbeitgeber muß man doch eh beim Lohnsteuerjahresaugleich angeben.

MfG
Dietmar Lucas

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Wäre es nicht einfacher wenn Ihre
Angestellte die Möglichkeit der
Lphnsteuerermäßigung nutzt ?

Geht nicht, 630 DM (geringfügig Beschäftigte)

Fahrtkostenerstattungen durch den
Arbeitgeber muß man doch eh beim
Lohnsteuerjahresaugleich angeben.

Ja, die muß man aber nicht versteuern, sondern man kann dann den Weg zur Arbeit nicht mehr absetzen (na ja, kommt auf’s Gleiche raus).
Aber da es sich um eine geringfügige Beschäftigung handelt, sieht das hier anders aus.

Grüße
Sebastian

Hallo Sebastian,

also mein Kenntnisstand (1998) ist, dass Du und Dein Arbeitgeber bei Verwendung öffentlicher Verkehrsmittel (mit Nachweis) keine Steuern zahlen müsst, bei Verwendung eines KFZ aber eine Pauschalversteuerung von 20 % vom Arbeitgeber zu tragen ist, während der Arbeitnehmer keine Steuern zahlen muss. Im Zweifelsfall einfach den Steuerberater des Arbeitgebers befragen.

Grüsse

Sven