Ich habe die Auskunft erhalten, daß ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer die Kosten für den Weg von und zur Arbeit nur dann steuerfrei erstatten kann, wenn der AN öffentliche Verkehrsmittel nutzt und die entsprechenden Fahrscheine/Monatskarten vorlegt.
Eine Erstattung per Kilometerpauschale bei Benutzung eines Kfz. sei nicht möglich.
Kann mir jemand sagen, ob das so stimmt? Ich würde gerne einer unserer Angestellten die Fahrkosten erstatten, sie kann aber keine öffentlichen Verkehrsmittel nutzen (mind. eineinhalb Stunden Fahrzeit anstelle 15 Minuten mit dem Auto, da dort direkt nix fährt).
Grüße
Sebastian