Fahrtkostenerstattung seitens des Arbeitgeber

Hallo,

müssen Arbeitgeber die Fahrtkosten die sie an ihre Mitarbeiter erstatten versteuern?

Wenn ja, aufgrund welcher Gesetzesgrundlage?

Gruss
ca

Hi ca,

ja, nach § 8 EStG: http://www.steuernetz.de/gesetze/estg04/p8.html

Gruß

Peter

Einspruch Euer Ehren!
Hallo Peter,
korriegere mich bitte, wenn ich falsch liege, aber nach meinem Verständnis müssen wir erstmal zwischen zwei Formen der Fahrtkosten unterscheiden:

a) betrieblich veranlasste Kosten und
b) Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte

a)
Also schickt mein Arbeitgeber mich zu einer Kurierfahrt und ist dies eine betrieblich veranlasste Fahrt, so würden wir uns doch querstellen, wenn der Fiskus bei der Erstattung der entstandenen Kosten einen Teil abzwacken will. Oder sehe ich das falsch?
b)
Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte sind doch für den Arbeitnehmer Werbungskosten i.S. des § 9 EStG, da Kosten zum Erhalt, Erwerb bzw. zur Sicherung von Einkünften.

Also ich bin mir doch fast sicher, dass zumindest der Arbeitnehmer in keinem der beiden Fällen mit einem Steuerabzug zu rechnen hat.

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a)
Also schickt mein Arbeitgeber mich zu einer Kurierfahrt und
ist dies eine betrieblich veranlasste Fahrt, so würden wir uns
doch querstellen, wenn der Fiskus bei der Erstattung der
entstandenen Kosten einen Teil abzwacken will. Oder sehe ich
das falsch?

Der Arbeitgeber kann nur maximal EUR 0,30 pro Kilometer steuerfrei erstatten. Will er dem Arbeitnehmer mehr zahlen, ist der übersteigende Betrag steuerpflichtig. Aber grundsätzlich hast Du natürlich recht.

b)
Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte sind doch für den
Arbeitnehmer Werbungskosten i.S. des § 9 EStG, da Kosten zum
Erhalt, Erwerb bzw. zur Sicherung von Einkünften.

Nicht richtig. Wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Fahrtkosten zahlt, sind diese Arbeitslohn und steuerpflichtig (auch SV-pflichtig). Aber der Arbeitgeber muss natürlich dafür keine Steuern zahlen. Die Lohnsteuer ist ja Sache des Arbeitnehmers. Es fällt nur der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung an.

Der Arbeitnehmer wiederum kann natürlich Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als Werbungskosten geltend machen.

Anders sieht es aus, wenn der Arbeitgeber für die Fahrtkosten die Pauschalierung der Lohnsteuer vornimmt und die pauschale Lohnsteuer übernimmt. Dann ist es kein Arbeitslohn für den Arbeitnehmer, mindert aber die abzugsfähigen Werbungskosten.