Fenstereinbau

Hallo,

Frau X. hat im Jahr 2007 zwei neue Fenster einbauen lassen. Sie bewohnt die Wohnung selbst. Kann sie die Handwerkerkosten für den Einbau absetzen?

LG

Kann sie die Handwerkerkosten
für den Einbau absetzen?

Ja, sofern unbar bezahlt.

VG
e

Hallo e.

Ja, sofern unbar bezahlt.

Wäre der Fall!

Werden Bauarbeiten auch erstattet? Für einen Anbau von Frau X. - Rechnung Ende 2006?

Gruss Melli

Moin,

Werden Bauarbeiten auch erstattet? Für einen Anbau von Frau X.

  • Rechnung Ende 2006?

Nein, denn es wurde was „Neues“ geschaffen (hier neuer Raum) und somit fällt dies nicht unter § 35 a EStG. Nur Reparaturen, Erhaltung und Modernisierung kommen in Frage.

VG
e

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Nein, denn es wurde was „Neues“ geschaffen (hier neuer Raum)
und somit fällt dies nicht unter § 35 a EStG. Nur Reparaturen,
Erhaltung und Modernisierung kommen in Frage.

Ok. somit wenn diese Fenster die eingebaut wurden, Fenster für eben diesen Anbau waren dann auch nicht - wenn ich richtig verstanden hab oder?

Ok. somit wenn diese Fenster die eingebaut wurden, Fenster für
eben diesen Anbau waren dann auch nicht - wenn ich richtig
verstanden hab oder?

Bitte nicht immer alles Salamischeibenweise… :wink:

Also 2006 wurde der Anbau fertiggestellt? Mit oder ohne Fenster? Oder waren Fenster drin und wurden diese 2007 erneuert?

Vielleicht noch mal den Sachverhalt neu schildern.

VG
e

Bitte nicht immer alles Salamischeibenweise… :wink:
Also 2006 wurde der Anbau fertiggestellt? Mit oder ohne
Fenster? Oder waren Fenster drin und wurden diese 2007
erneuert?

Vielleicht noch mal den Sachverhalt neu schildern.

Sorry - ist mir nur im nachhinein eingefallen.
Also Ende 2006 wurde der Anbau fertiggestellt ohne Fenster.
Anfang 2007 wurde dann eine andere Firma mit dem Einbau der Fenster beauftragt. Danke dass du dir die Mühe machst!

LG

Hi,
da der Fenster"neu"einbau im direkten Zusammenhang mit dem Anbau steht, ist auch hier der Abzug der Handwerkerleistung nicht möglich.
VG
e

Kann sie die Handwerkerkosten für den Einbau absetzen?

Ja, sofern unbar bezahlt.

Arbeitsleistung, Fahrtkosten und Entsorgungskosten
keine Materialkosten.

Grß JK

Arbeitsleistung, Fahrtkosten und Entsorgungskosten
keine Materialkosten.

In diesem Fall aber wohl nicht, weil erste Fenster in neuem Anbau.

Nicht bei Neubau!
Genau das - wie weiter unten ausgeführt.