Ferienjob und 400-Euro-Job parallel

Angenommen, ein Student, der einen Hiwi-Job auf 400-Euro-Basis hat und dafür seine Lohnsteuerkarte Klasse 1 bei der Uni abgegeben hat, möchte nun während der Semesterferien einen Monat lang Vollzeit in einer Fabrik arbeiten, den Hiwi-Job aber parallel weiter ausüben. Wenn er dann für den Ferienjob eine Lohnsteuerkarte Klasse 3 abgibt, kann er dann bei der Steuererklärung seine Steuern zurückfordern, sofern er unter dem Freibetrag bleibt?
Oder wäre es sinvoller, wenn er der Uni für den genannten Monat die Klasse-3-Karte gibt, und dem Ferienjob-Arbeitgeber die Klasse 1?

Na zum Glück gab es in der Frage so viele Annahmen.! Also ich bin ja erstaunt, dass ein Student gleichzeit ne Karte für Klasse I und III hat, also sowohl Single als auch verheiratet ist. Bisher waren mir nur Konstellationen
I + VI
III + VI
IV + VI oder
V + VI
bekannt. Ich werd daher mal auf meine bisherigen Erkenntnisse zurückgreifen und den Fall mit Klasse I und Klasse VI versuchen zu lösen.
Also steuerlich betrachtet ist es (unter der Voraussezung man macht am jahresende eine Einkommensteuererklärung) so ziemlich egal, wo man welche Lohnsteuerkarte abgibt. Die einbehaltene Lohnsteuer gilt als Vorauszahlung auf die Einkommensteuer. Je mehr ich also im Jahr vorausgezahlt habe, umso mehr bekomme ich am Jahresende wieder zurück oder umso weniger muss ich nachzahlen.
ABER: wenn das Geld beim Fiskus schlummert, bringt es mir ja keine Zinsen und deshalb (sog. Zinsvorteil) sind so viele Steuerpflichtige darauf erpicht, ihre Karte VI immer da abzugeben, wo Sie am wenigsten verdienen. Hat was damit zu tun, dass in der Klasse VI die höchsten Steuern anfallen.
Also auf den Fall bezogen: Als Nutzer des Zinsvorteils die Karte I in der Fabrik abgeben und die Karte VI an der Uni.

PS: hab bei meinen Überlegungen nicht einbezogen, ob man bei einem 400-€ Job überhaupt die Lohnsteuerkarte abgeben muss. Das weiss ich jetzt auch nich so genau.

BARUL76

hi barul,

PS: hab bei meinen Überlegungen nicht einbezogen, ob man bei
einem 400-€ Job überhaupt die Lohnsteuerkarte abgeben muss.
Das weiss ich jetzt auch nich so genau.

zu deiner erleuchtung. eine karte muss nicht abgegeben werden, ist aber bei studenten meist sinnvoller.

grund: 400,- minijob macht 25% extra aufwendungen, also 500,- aufwand für den arbeitgeber.

ein student ist i.d.R. noch familienversichert, nicht AV-pflichtig und somit wird nur rentenkasse einbehalten. da zwischen 400 und 800 EUR auch noch die „gleitzone“ gilt, kann man hier mit weniger aufwand gleiches netto erreichen. (hier: 409,- brutto steuerklasse I, AN-SV (nur rente = 9,01 EUR --> 400 EUR netto; AG-SV = 9,55% = 39 EUR; gesamtaufwand arbeitgeber = 400 + 9,01 + 39 = 448 EUR, gespart gg. minijob: 52 EUR!!!).

das nur nebenbei.

mfg vom

showbee

danke für die info, ich meinte natürlich steuerklasse 6, sorry.
also wenn man vom zinsvorteil absieht, ist es für die rückerstattung von steuern gleichgültig, auf welcher karte wieviel verdienst steht, es kommt nur auf den gesamtbetrag an, richtig?

Hi Jan,

aus eigener mittelbarer Erfahrung würde ich Dir raten, bei der Uni alles so zu lassen wie es ist. Ich hatte mal einen Fall mit einer falsch ausgefüllten LSt-Karte, es hat mehrere Versuche und Monate gebraucht, bis diese endgültig richtig berichtigt war.

Grüße
Chris

also wenn man vom zinsvorteil absieht, ist es für die
rückerstattung von steuern gleichgültig, auf welcher karte
wieviel verdienst steht, es kommt nur auf den gesamtbetrag an,
richtig?

genau so isses, aber wichtig ist ebend die Abgabe der Einkommensteuerrklärung

also angenommen, genannter student fängt seinen job bei der uni erst demnächst an, hat demnach seine lohnsteuerkarte noch nicht abgegeben, und weiss jetzt schon, dass er im sommer eine ferientätigkeit in einer fabrik ausüben will, ist es dann nicht sinnvoller, wenn er der uni die klasse-6-karte gibt? da er da ja ohnehin keine abzüge hat?