Hi Leute,
Die 4-jährige Festsetzungsfrist ist in diesem falle nur für
das Finanzamt da, denn dieses kann die Steuer immer noch
äöndern, sofern sich eine HÖHERE Steuer ergibt.
Eine NIEDRIGERE Steuer kann der Steuerpflichtiger nur
innerhlab der 1-monatigen Einspruchsfrist begehren.
Oh,
soviel zu „Gleiches Recht für Alle“
Hintergrund war:
Der Vater des St.Pfl. (selber Geschäftsmann, später Rentner)
hatte 20 Jahre lang die St.Erklärung mit übernommen. Jedoch
war seine Demenz-Erkrankung lange Zeit unerkannt geblieben,
und somit auch die nicht eingereichten Erklärungen. Härtefall
oder Fehler des „Steuerberaters“?:
Die Erkrankung kann ein wichtiges Argument für die, unten
schon beschriebene, Wiedereinsetzung sein.
Ok, wollte ich auch alles erklären (s.u.)
Reden. Hier dürfte Reden mit dem Finanzamt äußerst hilfreich
sein.
Denkt man so, aber:
st.pfl. spricht tel. mit fa über 2007/2008
fa „Nachreichen, aber nicht mehr für 2005/2006 möglich“
st.pfl. macht für thema 2005/2006 einen Termin aus
- zum reden!
Termin ist am Mo 9-13:00, also auch noch in der normalen Sprechzeit!
was passiert…
Beamtin ist zum Termin nicht anwesend!
st.pfl. trägt alles dem Kollegen vor,
mit Hinweis auf tel. Absprache,
dieser fragt jedoch
„Haben sie das schriftlich? Na dann, Pech gehabt!“
mit einem leichten Grinsen…
…
Danach geht der st.pfl. zum Termin
mit dem Beamten für die Kontopfändung,
die inzwischen auch schon läuft,
auch mit vorheriger tel. Terminabsprache,
und…
der Beamte ist nicht anwesend,
Kollege: „Bei einem Aussentermin!“
…
Ist das nicht die Methode
„mündlich hinhalten bis die
Frist für schriftl. Einspruch abgelaufen ist“?
Gruß