hallo
ich habe auf meine bitte der fristverlängerung meiner steuererklärung, eine absage mit folgender begründung erhalten:
„im hinblick auf den fortgang und den ordnungsgemäßen abschluss der veranlagungsarbeiten in diesem bezirk kann die beantragte fristverlängerung nicht gewährt werden“
was genau versteckt sich denn hinter dieser aussage? habe mit gockel nur was in zusammenhang mit steuerhinterziehung gefunden…
vielen lieben dank und grüsse