Finanzamt Veranlagungsarbeiten?

hallo

ich habe auf meine bitte der fristverlängerung meiner steuererklärung, eine absage mit folgender begründung erhalten:

„im hinblick auf den fortgang und den ordnungsgemäßen abschluss der veranlagungsarbeiten in diesem bezirk kann die beantragte fristverlängerung nicht gewährt werden“

was genau versteckt sich denn hinter dieser aussage? habe mit gockel nur was in zusammenhang mit steuerhinterziehung gefunden…

vielen lieben dank und grüsse

Hallo,

leider kann ich dies auch nicht genau spezifizieren. Veranlagungszeiten sind zeiträume in denen sich das Finanzamt mit „Steuerfällen“ aus einem bestimmten Jahr beschäftigt.
Diese Aussage ist mir jedoch bislang nie unter gekommen. Es ist aber so, dass eine Verlängerung grundsätzlich von der Zustimmung des Finanzamtes abhängt und wenn diese keine Verlängerung zulassen, dann spielt der Grund keine Rolle.

Hallo tinchen,

es ist so im Finanzamt:
Es gibt für die verschiedenen Namen unterschiedliche Bezirke z.B. für Namen mit den Buchstaben A-D der (fiktive) Bezirk 1 zuständig für E-G die Nummer 2.
Jeder Bezirk „veranlagt“ das ist die Tätigkeit die Beamte auf einem Einkommensteuerbezirk durchführen. Je nach Jahreszeit kommen unterschiedlich viel oder wenig Erklärung auf den Bezirk und somit kann es sein das wenn wenig Erklärung auf dem Bezirk sind keine Fristverlängerungen ausgesprochen werden um wieder an Arbeit zu kommen. Sollte schon viel Arbeit da sein (viele Erklärungen) so werden vllt. mehr Verlänergungen ausgesprochen um dem Finanzamt mehr Zeit zu verschaffen.
Sie wollen damit also einen regelmäßigen Arbeitsablauf sichern. Eine Aussage über Steuerhinterziehung wird dadurch meiner Meinung nach nicht getroffen.

Gruß Knobi

Die Frist endet nunmal am 31. Mai. In der Regel wird jeder Antrag auf Fristverlängerung abgelehnt, falls der Steuerpflichtige nicht gerade im Koma liegt („wichtige Hinderungsgründe“). Die normale Aufschieberitis zählt nicht dazu.

Die könnten genausogut schreiben: „Im Hinblick auf die andauernde Hochdruck-Phase im subkontinentalen Klimazentrum kann die beantragte Fristverlängerung nicht gewährt werden.“

Das bedeutet immer: Ohne wichtigen Grund gibt es keine Fristverlängerung, fertig.

Und Hallo zurück!

Diese Antwort besagt nur, dass es in dem zuständigen Bezirk nicht so viel zu tun gibt und aus diesem Grund eine Fristverlängerung abgelehnt wird damit „Arbeit bei kommt“.
Das ist auch schon alles…klingt nur fachlicher :smile:

Grüße
majowi

Hallo,

leider kann ich Dir Deine Frage nicht beantworten!! Ich hoffe, dass Andere Dir weiterhelfen können!

Viel Glück!

Grüße

Brendon

Bis zum 31. Mai müssen viele Bürger ihre Steuererklärung beim Finanzamt einreichen. Von dieser Pflicht entbunden ist, wer einen Steuerberater hat. Der Grund: Steuerberater können nicht nur bis zum Mai eines Jahres arbeiten und haben deswegen bis zum Ende des Jahres Zeit, die nötigen Papiere beim Finanzamt abzugeben. Gleiches gilt, wenn die Hilfe eines Lohnsteuervereins in Anspruch genommen wird. Wer aber ohne Steuerberater den Termin Ende Mai verschludert, dem drohen Konsequenzen - es sei denn, man reicht rechtzeitig einen Antrag zur Fristverlängerung ein.
LG

Da hilft nur eins ran an „Speck“ und die STE abgeben, oder vielleicht einen Steuerberater suchen der kann evtl. noch eine Fristverlängerung rausschlagen

Was soll sich hinter dieser Aussage denn bitte „verstecken“??
Leidest Du unter Verfolgungswahn?
Das ist eine ganz normale Absage des Finanzamts auf einen Antrag, Punkt.

Wer oder was soll denn bitte „gockel“ sein??

Ist bei Dir eigentlich die Shift-Taste kaputt oder weswegen schreibst Du alles klein?