Finanzamt verrechnet?

Hallo,

wenn auf dem Einkommensteuerbescheid für 2007 in der Zeile „Einkommen / zu versteuerndes Einkommen“ ein Betrag von 38976 Euro steht, wie kann das Finanzamt in der Zeile „zu versteuerndes Einkommen nach dem Splittingtarif“ auf einen Betrag von 6139 Euro (15,7520 %) kommen? Nach meinen Tabellen und meinen Berechnungen ergibt sich da zunächst ein Betrag von 5422 Euro.

Gibt es da noch etwas zu berücksichtigen?

Gruß

Dieter

Gibt es da noch etwas zu berücksichtigen?

Vielleicht Progressionsvorbehalt § 32b EStG?

Vielleicht Progressionsvorbehalt § 32b EStG?

Da würde ich das „Vielleicht“ streichen, denn das scheinen hier zu 100% meiner Vermutung Lohnersatzleistungen etc. zu sein, denn ansonsten wird der Steuersatz im Steuerbescheid nicht ausgewiesen sondern nur bei solchen dem Progressionsvorbehalt unterliegenden und steuersatzerhöhenden Einnahmen erscheint im Steuerbescheid an dieser Stelle der Steuersatz.

Oder aber der Fragende hat den Steuersatz sich selbst errechnet und hier gepostet, was ich aber nicht glaube.

Wenn die Antworten von Stefan und Oerdiz nicht ausreichen,
dann einfach mal freundlich beim FA anrufen und fragen.

Die meisten Sachen lassen sich so rasch klären.

Gruß
JK

Hallo und vielen Dank. Ich habe inzwischen Klarheit, denn der Steuerbescheid erklärt dies textlich.

Dieter

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