Firmenfahrzeug- 1%-Regelung

Guten Abend zusammen,
ich habe eine Frage bezügliche eines Firmenfahrzeuges.
Seit mehreren Jahren benutze ich ein solches und versteuere es über die 1%-Regelung. Während dieser Zeit habe ich bei privaten Fahrten (Urlaub und Wochenende) immer auf meine Kosten getankt. Nun habe ich gehört, daß bei der Versteuerung mit 1% ALLE Fahrzeugkosten abgegolten sind- also auch die Spritkosten bei Privatfahrten.
Ist das korrekt? (Die Aussage habe ich vom Steuerberater eines Bekannten)
Bisher konnte ich nirgendwo einen diesbezüglichen Gesetzestext oder ähnliches finden.
Es wäre relativ wichtig für mich, dies zu wissen und idealerweise auch zu belegen.
Ich danke Euch im Voraus für Eure Bemühungen,
Kissi

hi,

ja durch die 1% methode sind steuerlich die privatfahrten abgegolten. nur für fahrten zw. wohnung und arbeit muss man noch was drauf legen (sogen. 0,03% regel).

aber ich ahne schon was:

das alle kosten „abgegolten“ sind, bedeutet nicht im umkehrschluss, dass der arbeitgeber auch alle kosten zu übernehmen hat. dies kommt einzig und allein aus der vertragsgestaltung zu tragen. wenn der arbeitgeber die privatfahrten nicht finanziell übernehmen will (bsp. tankkarte deutschlandweit oder firmenkreditkarte), dann steht das wohl auch im arbeitsvertrag. verhandlungssache alles.

das finanzamt will dennoch die 1% methode, denn die vereinfachung und gerechtere abrechnung steht dir offen: führe ein fahrtenbuch.

mfg vom

showbee

hi,

hallo,
das ging ja fix. danke für die schnelle antwort.

ja durch die 1% methode sind steuerlich die privatfahrten
abgegolten. nur für fahrten zw. wohnung und arbeit muss man
noch was drauf legen (sogen. 0,03% regel).

ich bin servicetechniker und arbeite von zuhause aus- d.h., eigentlich habe ich nicht direkt fahrten zwischen wohnung und arbeitsplatz (oder gelten hier auch fahrten zum kunden und wieder zurück?)

aber ich ahne schon was:

das alle kosten „abgegolten“ sind, bedeutet nicht im
umkehrschluss, dass der arbeitgeber auch alle kosten zu
übernehmen hat. dies kommt einzig und allein aus der
vertragsgestaltung zu tragen. wenn der arbeitgeber die
privatfahrten nicht finanziell übernehmen will (bsp. tankkarte
deutschlandweit oder firmenkreditkarte), dann steht das wohl
auch im arbeitsvertrag. verhandlungssache alles.

im angestellenvertrag steht, daß ich ein firmenfahrzeug erhalte, welches auf kosten des arbeitgebers unterhalten wird. sonst werden gesonderte sprit- oder unterhaltskosten nicht erwähnt.

das finanzamt will dennoch die 1% methode, denn die
vereinfachung und gerechtere abrechnung steht dir offen: führe
ein fahrtenbuch.

ich führe seit diesem jahr ein fahrtenbuch, der hintergrund ist ein anderer.
uns (15 weiteren kollegen und mir) werden immer diverse kosten für eine heimfahrt vom kunden vorgehalten. um diese kosten zu sparen, wird uns untersagt während der woche nach hause zu fahren, wenn diese kosten einen betrag von ca. 60€ überschreiten. wir sind aber der meinung, daß wir in unserer freizeit durchaus fahrten von etwa 200 kilometern unternehmen können. wir rechnen die zeit nicht ab (also reines freizeitvergnügen) und auch sonst wird unsere arbeit dadurch in keiner weise beeinträchtigt.
nun stehen demnächst gespräche mit unserem chef an und da ist es immer sinnvoll zu wissen was sache ist.

danke auf jeden fall noch einmal für die prompte antwort!!!
kissi

rehi,

also ein problem des arbeitsvertrages. was will der arbeitgeber alles tragen, wieviel private nutzung will er zulassen. sowas sollte i.d.R. schon im arbeitsvertrag geregelt werden. auslegungsproblem.

es ist schon möglich, wenn der AG sagt: max. 100km privat in der woche auf meine kosten, sonst muss jeder den sprit selber zahlen o.ä.; wird die private nutzung allerdings voll ausgeschlossen (einsperrung des kfz nach der arbeit auf dem firmengelände), dann kommt auch die 1% meth. nicht mehr in ansatz.

viel glück

mfg vom

showbee

Der Steuerberater deines Bekannten hat dir entweder etwas falsches gesagt oder du hast es falsch verstanden.

Durch die 1%-Regelung ist nur der geldwerte Vorteil der Privatnutzung eines Dienstwagens steuerlich abgegolten. Ob der Arbeitgeber eine Kostenanteil für Privatfahrten vom Arbeitnehmer fordert, bleibt davon unberührt.